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Ratsschlussfolgerungen zur Architektur
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| Thomas M. Haas 13.11.2009 |
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Am 13. Dezember 2008 wurden im Rahmen des EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union über den Beitrag der Architektur zur nachhaltigen Entwicklung veröffentlicht. Diese Schlussfolgerungen bauen unter anderem auf folgenden Dokumenten auf: - Resolution des Rates zur architektonischen Qualität der städtischen und ländlichen Umwelt (Februar 2001),
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Erneuerte EU-Strategie zur nachhaltigen Entwicklung (Juni 2006), -
Charta von Leipzig zur nachhaltigen europäischen Stadt (Mai 2007) sowie -
Empfehlungen des Europäischen Forums für Architekturpolitik (EFAP). Diese heben unter Bezugnahme auf die Charta von Leipzig die Bedeutung von Architektur und Kultur im Rahmen einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung hervor. Weiter wird die Bedeutung der Baukultur für die europäische Stadt unterstrichen und dazu aufgerufen, für die Stadtentwicklung einem integrierten Ansatz zu folgen. In diesem Zusammenhang fordert der Rat insbesondere dazu auf, für die Architektur eine über technische Normen hinausgehende Herangehensweise mit globalen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Zielsetzungen zu entwickeln. Für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtentwicklung wird unter anderem empfohlen, die architektonische Qualität und Diversität als elementarer Bestandteil der kulturellen Vielfalt besonders zu berücksichtigen. Weiterhin müsse die Entwicklung eines ganzheitlichen Projektmanagements, welches die Nutzung und Umwidmung von Bodenflächen und Bausubstanz im Hinblick auf Schonung der Energieressourcen zum Ziel hat, stärker im Vordergrund stehen. Den Text der Ratsschlussfolgerungen finden Sie >> hier...
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