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VOF 2009 und VgV 2010
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Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelt die Bekanntmachung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber. Sie ergänzt die Vergabeverordnung und ist in ihrem Bereich das Gegenstück zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL). Am 8. Dezember 2009 ist die neue Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009) im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 185, S. 4125 f - Beilage) bekanntgemacht worden.
Nach Veröffentlichung der Neufassung der Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt I am 10. Juni 2010 tritt die VOF am 11. Juni 2010 in Kraft. Ab In-Kraft-Treten sind damit für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert ab den EU-Schwellenwerten von derzeit 125.000 Euro für Bundesauftraggeber und 193.000 Euro für die übrigen öffentlichen Auftraggeber anzuwenden. Im Regelfall sind die Vorschriften der VOF 2009 anzuwenden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die VOF 2009 finden Sie hier. Die Neufassung der Vergabeverordnung finden Sie ab 11. Juni 2010 hier.
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