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Derzeitiger Stand zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Thomas M. Haas 12.11.2009

Am 13. November 2008 hat die EU-Kommission den Novellierungsvorschlag zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2002/91/EG vorgelegt. Beabsichtigt mit der Neufassung der Richtlinie ist, die EU-Klimaschutzziele, welche in der Mitteilung „20 und 20 bis 2020“ verankert sind, zu unterstützen. Als realistisch wird die Einsparung von 11 % der Endenergie bis zum Jahr 2020 angesehen. Darin vorgeschlagen werden u. a. die Entwicklung einer vergleichbaren Berechnungsmethode von kostenoptimalen Energieperformance-Werten (Benchmarks) sowie die Streichung des Schwellenwertes von 1.000 m² sowohl bei neuen als auch bei bereits bestehenden Gebäuden. Am 31. März 2009 hat der Energieausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit (36:11:3) ein Kompromisspaket zur Neufassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Nachdem zum Bericht der rumänischen Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau 485 Änderungsvorschläge eingegangen waren, hatte man sich auf zusammenfassende Kompromissformulierungen themengleicher Änderungsvorschläge verständigt, die im Ausschuss angenommen wurden. Die BAK hat zur Neufassung der EPBD ihre Position in einer Online-Konsultation der EU-Kommission, einem Positionspapier samt Antrag auf Änderungen dem federführenden Ausschuss im Europäischen Parlament (ITRE) sowie mittels einer Stellungnahme dem BMVBS und BMWT übermittelt.

Den Novellierungsvorschlag zur Richtlinie finden Sie hier...

Die Stellungnahme der BAK zum Novellierungsvorschlag finden Sie hier...

Den Antrag auf Änderungen zum Novellierungsvorschlag finden Sie hier...

 

 

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