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Einen umfassenden europäischen Aktionsplan für Energieeffizienz hat die Europäische Kommission im Oktober 2006 vorgelegt, der sich in weiten Teilen auf das Grünbuch der Kommission zur Energieeffizienz stützt. Das Grünbuch benennt als eine der obersten Prioritäten die Verbesserung der Energieeffizienz im Bausektor (s.o). Demgemäß ist im Aktionsplan der Kommission die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden als eine von zehn vorrangigen Maßnahmen aufgeführt. Im Einzelnen kündigt die Kommission für 2009 einen Vorschlag zur erheblichen Aufweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie) sowie bis Ende 2008 eine Strategie zur Einführung von Niedrigstenergie- und Nullenergiehäusern an, mit dem Ziel, die Verbreitung dieser bis 2015 voranzutreiben. Der Aktionsplan kann >> hier herunter geladen werden. - Nationale Aktionspläne zur Energieeffizienz
Bis Ende Juni 2007 hatten die EU-Mitgliedstaaten ihre ersten nationalen Aktionspläne zur Energieeffizienz an die Europäische Kommission zu übermitteln, entsprechend der Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom April 2006. Langfristig sind der Kommission weitere Aktionspläne vorzulegen: ein Zweiter bis Juni 2011 sowie ein Dritter bis Juni 2014. Die Zuständigkeit für den deutschen nationalen Aktionsplan liegt beim BMWi. Eine Überprüfung der in den ersten nationalen Aktionsplänen benannten Energieeinsparrichtwerte soll noch vor dem Jahreswechsel durch die Kommission erfolgen. Weiterhin ist in der benannten Richtlinie festgehalten, dass die Kommission bis Mai 2008 eine Kosten-Nutzen-Bewertung vorlegen wird, in der die Berührungspunkte zwischen Normen, Rechtsvorschriften, Konzepten und Maßnahmen der EU untersucht werden, die endenergieeffizienzbezogen sind. Der Nationale Aktionsplan kann >> hier herunter geladen werden.
- Aktionsplan Energieversorgungssicherheit und -solidarität
Mitte November 2008 hat die EU-Kommission ein weitreichendes Energie- und Klimapaket zur Förderung der Energieversorgungssicherheit in Europa und zur Unterstützung der Klimaschutzinitiative im Rahmen des Maßnahmenpaketes „20 und 20 bis 2020“ veröffentlicht. Darin wird vorgeschlagen, einen neuen EU-Aktionsplan für die Energieversorgungssicherheit und –solidarität auszuarbeiten, in dem mehr zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung unternommen werden soll. Ferner soll mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen, welche auf dem EU-Gipfel am 12. und 13. Dezember 2008 ausgehandelt wurden, geleistet werden. Für 2009 plant die Kommission zudem eine eingehende Bewertung des „Europäischen Aktionsplans für Energieeffizienz“ aus dem Jahr 2006. Den Aktionsplan finden Sie >> hier...
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