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Leitfaden für Kammern als zuständige Behörden
Dr. Joachim Jobi 27.05.2009


Der von der Gruppe der nationalen, für Fragen für die Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) zuständigen Koordinatoren zusammen mit der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission ausgearbeitete Verhaltenskodex (Code of Conduct) soll den Kammern als zuständigen Behörden als Leitfaden bei der Anwendung der Richtlinie 2005/36/EG in der Praxis dienen.

Der Kodex beruht auf der genannten Richtlinie 2005/36/EG, dem EG-Vertrag sowie der Rechtsprechung des EuGH und soll den Kammern helfen, diese Vorgaben in der Verwaltungspraxis bei der Durchführung von Anerkennungsverfahren zu berücksichtigen und umzusetzen.

Zur einfacheren Handhabung unterscheidet der Kodex drei Kategorien, nämlich das „Optimale Verfahren“, die „Akzeptable Praxis“ und schließlich die „Inakzeptable Praxis“. Diese Kategorien werden konkretisiert für eine Reihe von in der Verwaltungspraxis typischerweise vorkommenden Fragen. Dies sind etwa der Umfang der Informationspflichten der zuständigen Behörde ebenso wie des Dienstleistungserbringers selbst, die Formerfordernis und die Fristen im Anerkennungsverfahren, Eignungsprüfungen bei vorübergehender Dienstleistungserbringung und bei Niederlassung, gegebenenfalls erforderlichen Anpassungslehrgängen und Sprachkenntnissen. 

Der Leitfaden in deutscher Fassung finden Sie hier

 

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