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Einführung der RPW 2008
28.06.2011
Das Bundesbauministerium hat die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) per Erlass für den Bundesbau mit Wirkung vom 1. Januar 2009 verbindlich eingeführt.

Die RPW 2008 wurden in zwölf Bundesländern durch Erlass für Landesbauten eingeführt. In Thüringen wird sie ohne gesonderten Erlass angewandt. In den anderen Ländern finden die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung (GRW 1995/ im Saarland GRW Saar) und/oder die Richtlinien zur Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) Anwendung.

Eine Übersicht über die Einführung der RPW 2008 in den Bundesländern finden Sie hier. (Stand BAK Juni 2011)

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