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Stellungnahme der BAK zur ASR A3.4 Beleuchtung
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| Bundesarchitektenkammer e.V. 07.04.2008 |
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Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK) zu den Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.4 Beleuchtung (Stand BAuA: 23.11.2007) Die bisher gültige Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/3 „Künstliche Beleuchtung“ vom November 1993 ermöglichte dem Arbeitgeber einen schnellen Überblick und somit auch eine leichte Kontrolle, ob die Anforderungen an die Beleuchtung erfüllt sind. Dieses einfache Prinzip wird in dem vorliegenden Entwurf zur ASR A3.4 aufgegeben. Stattdessen wird für die künstliche Beleuchtung - mit neu eingeführten Begriffen ein in 4 Bereichskategorien gegliedertes Beleuchtungskonzept gefordert,
- und dabei die Anzahl der definierten Begriffe von 2 auf 18 erhöht, wobei Fachbegriffe, z.B die vertikale Beleuchtungsstärke, neu eingeführt werden.
Damit wird grundsätzlich - auch bei der Umgestaltung von Teilbereichen - eine differenzierte Lichtplanung erforderlich.
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beleuchtung werden unangemessen weit interpretiert, wenn die Arbeitsstättenrichtlinie die Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie das Vorbeugen gegen Ermüdung als Funktion der Beleuchtung definiert.
Die Bundesarchitektenkammer lehnt die Einführung von Beleuchtungskonzepten als Grundlage der ASR - wie bereits in der Arbeitsgruppe zur ASR A3.4 vorgetragen - insbesondere für kleine Arbeitsstätten - als nicht praxisgerechte und kostenintensive Anforderung ab. Eine ASR soll dem Arbeitgeber Hinweise zur Konkretisierung geben, d.h. es sind dem Arbeitgeber oder Planer Hilfen zu geben, die es ihnen erlauben, einen Raum auch ohne Lichtplanung angemessen zu beleuchten. Hierfür ist zumindest ein Zusammenhang zwischen installierter Leistung und der Beleuchtungsstärke, z.B. in Form einer Tabelle, herzustellen.
Die Stellungnahme zum Entwurf der ASR A3.4 im Einzelnen - siehe folgende Tabelle im Infomaterial -
aufgestellt: 28.02.2008 ergänzt: 07.04.2008 Bundesarchitektenkammer
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Die Tabelle zur Stellungnahme befindet sich im Infomaterial unten!
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