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Stellungnahme der BAK zur ASR A3.4 Beleuchtung Teil Sicherheitsbeleuchtung
Bundesarchitektenkammer e.V. 18.12.2007

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK) zu den Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.4 Beleuchtung Teil Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
(Stand BAuA: 27.11.2007)

Mehr Übersichtlichkeit der ASR für den Anwender wäre wünschenswert. Der Text sollte gestrafft und hinsichtlich inhaltlicher Doppelungen überarbeitet werden. So finden sich Definitionen im Abschnitt 3 „Begriffsbestimmungen“ ebenso wie im Abschnitt 6.

Der Raum, den die Anforderungen an optische Sicherheitsleitsysteme in der ASR einnehmen, ist unangemessen. Es sollte deutlich werden, dass die Sicherheitsbeleuchtung die Grundanforderung darstellt. Sicherheitsleitsysteme stellen lediglich eine Alternative hierzu dar und lassen sich nur indirekt aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten. Hier ist daher erheblich zu kürzen. Etliche Anforderungen können zudem als Beschaffenheitsanforderungen angesehen werden und sind zu streichen.

Die Stellungnahme zum Entwurf der ASR A3.4 im Einzelnen - siehe folgende Tabelle im Infomaterial -


aufgestellt: 18.12.2007

Bundesarchitektenkammer

Die Tabelle zur Stellungnahme befindet sich im Infomaterial unten!

BAK-Stellungnahme, 18.12.07.pdfPDF (42Kb)DruckenDruckversion nach oben