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Stellungnahme der BAK zur Mitteilung der Europäischen Komission zum Beitrag der Normung
Bundesarchitektenkammer e.V. 20.03.2008

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK) zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa“ KOM (2008) 133 endgültig vom 11.03.2008)

Stand: 20.03.2008

Die Erarbeitung von Normen und das Setzen technischer Regeln durch privatrechtliche und staatlich legitimierte Institutionen stellen ein wesentliches Element der technisch-ökonomischen Infrastruktur der Mitgliedstaaten dar und beeinflussen daher die Wettbewerbsfähigkeit einer Wirtschaft und die strategische Ausrichtung von Unternehmen in erheblichem Maß. Insofern ist nachvollziehbar, dass sich die Europäische Kommission verstärkt mit der Normung beschäftigt.

Für Architekten ist insbesondere die Baunormung von erheblicher Bedeutung, da sie eine wesentliche Grundlage für qualitätsgerechtes Bauen ist. Sie beteiligen sich daher intensiv an Normungsprozessen mit dem Ziel:

  • Reduktion der Norminhalte auf wesentliche Planungsanforderungen,
  • Reduktion des Haftungsrisikos,
  • einer dem Planungsprozess angepassten Normung, die in der Praxis anwendbar und in der Zusammenarbeit mit den genehmigenden Stellen und Baubeteiligten eindeutig und klar ist,
  • Vereinfachungen von Planung und Ausführung bei hoher Qualität von Baugestalt und Nutzung der Bauwerke zu erreichen.
  • Reduktion Baukosten

Die Überlegungen der Kommission, wie der Zugang zur Normung für alle Interessenträger - insbesondere der KMU -, gefördert und die effiziente Umsetzung und Nutzung von Normen gestärkt werden kann, sind daher zu begrüßen. Insbesondere das Ziel der kostenlosen Zugänglichkeit von Normung und der Grundsatz „Think small first“ werden von der BAK sehr befürwortet.

Das Vorhaben, Normung als ein Mittel zur Förderung von Innovationen umzugestalten und „neues Wissen“ sowie die Forschung verstärkt einzubeziehen, wird von der BAK abgelehnt.

Die Öffnung der Normung für Innovationen widerspricht dem Grundsatz der Normung, dass Normen den „Stand der Technik“ darstellen, und würde zu einem weiteren erheblichen Anstieg der Normungsvorhaben führen.

Bereits durch die bisherigen Normprojekte der EU ist eine erhebliche Erhöhung der Anzahl von technischen Regeln zu verzeichnen. Im Bereich des Bauwesens hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre die Zahl der jährlich zu bearbeitenden Normvorhaben verdoppelt. Allein 2007 sind nur für den DIN-Normenausschuss Bauwesen mehr als 2400 Normvorhaben verzeichnet, davon sind zwei Drittel europäische Vorhaben. Überschaubarkeit und Transparenz ist verloren gegangen, der Aufwand an Bürokratie nochmals gestiegen und die Unternehmen sind an der Grenze des Leistbaren und Finanzierbaren. Die Integration von Innovationen in die Normung würde diese Situation nochmals verschärfen. Eine Förderung von Koordinationsstrukturen durch die Kommission kann dieses Problem nicht beseitigen.

Gerade im Bauwesen stellt die Normung weitestgehend den allgemein anerkannten Stand der Technik dar - siehe Rechtsprechung des BGH -, zu deren Anwendung Architekten wie auch die anderen Baubeteiligten gemäß nationalen Rechtssetzungen bei der Planung und Ausführung verpflichtet sind. Die „Freiwilligkeit“ der Verwendung, wie sie von der Europäischen Kommission verstanden wird, ist mit der derzeitigen Rechtsprechung in Deutschland so nicht gegeben. Normungsgegenstand muss daher der „Stand der Technik“ bleiben und nicht der „Stand von Wissenschaft“.

Unberücksichtigt bleiben in der Mitteilung der Kommission die vielen von der Normung betroffenen Kleinstunternehmer, wie z.B. Architekten und Ingenieure, für die eine Beteiligung an der europäischen Normarbeit nur äußerst beschränkt möglich ist. Über 50 % der Architekturbüros haben nicht mehr als zwei Mitarbeiter; zwei Drittel der Büros werden durch einen Alleininhaber geführt. Die Abwesenheit für eine Mitwirkung in der Normarbeit ist daher direkt mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs für diese Zeit verbunden, ohne dabei einen wesentlichen geschäftlichen Nutzen aus der Normarbeit ziehen zu können. Selbst bei vorhandener Bereitschaft zur Mitwirkung, ist diese nur in sehr begrenztem Umfang leistbar. Es nutzt somit wenig, wenn die Kommission hier eine verstärkte Beteiligung - egal ob über die Verbandsstruktur oder das einzelne Unternehmen -  fordert, ohne tatsächlich das Problem der Finanzierung anzugehen.

Die Ausdehnung der Normungsaktivitäten auf andere Bereiche, wie z.B. Umwelt, Dienstleistungen oder soziale Sicherheit, die sich in der allgemeinen globalen Diskussion zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung befinden, wird von der BAK sehr kritisch gesehen, da hier häufig der politische wie auch gesellschaftliche Konsens fehlt, der für eine effektive Normungsarbeit notwendig ist. Eine Bearbeitung mit Hilfe der Normung ist wenig sinnvoll, da in der Regel kein Stand der Technik vorhanden ist, welcher Grundvoraussetzung ist.

Die Entwicklung und Förderung von Innovationen sind Grundsäulen der Forschung, eine Stärkung dieses Bereich ist stets zu begrüßen, jedoch im Bereich Bauwesen sind deren Erkenntnisse eingebettet in Normen für die Praxis ungeeignet. Normen sind primär technische Regeln, die den „Stand der Technik“ darstellen, und sollten es bleiben, um Sicherheit und Gesundheitsschutz in der gebauten Umwelt weiterhin zu gewährleisten. Die Normarbeit ist zudem auf das wirklich Notwendige zu beschränken, damit die Beteiligung der betroffenen Interessenträgern - und hier insbesondere der Kleinstunternehmer - gewährleistet und bezahlbar bleibt.


aufgestellt: 20.03.2008

Bundesarchitektenkammer

BAK-Stellungnahme, 20.03.08.pdfPDF (24Kb)DruckenDruckversion nach oben