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Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK) zu den Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5 / 1,2 Fußböden (Stand BAuA: 30.05.2008) Mehr konkrete Ausführungshinweise als Beispiellösungen wären für den Anwender wünschenswert. Es hilft dem Anwender wenig, wenn im Wesentlichen die bereits in der Verordnung enthaltenen Schutzziele lediglich in andere Formulierungen verpackt werden und mit weiteren Schutzzielen hinterlegt werden, statt Beispiele zu bringen und sich auf die Mindestanforderungen zu beschränken, wie es die alte ASR 8/1 geleistet hat.
Zudem ist bemerkenswert und sehr bedenklich, dass der Umfang der Anforderungen um ein Vielfaches angestiegen ist, obwohl die ArbStättV (Stand 27.09.2002) nicht wesentlich anderes vorgibt als die gültige ArbStättV (Stand 12.08.2004). Die ASR 8/1 kam mit ganzen zwei Kapiteln auf zwei Druckseiten aus.
Des Weiteren werden in erheblichem Maße unbestimmte Rechtsbegriffe wie „geeignet“, „ausreichend“, „der Nutzungsart entsprechend“ u.a. sowie unzulässige Verweise auf BG-Vorschriften verwendet. Problematisch ist auch die in Bezugnahme auf die noch nicht vorhandene ASR „Verkehrswege“.
Die ASR ist auf das Notwendigste zu kürzen - die Anforderungen gemäß ASR 8/1 sind ausreichend. Eine Veröffentlichung zum derzeitigen Stand ist nicht zu empfehlen Die Stellungnahme zum Entwurf der ASR A1.5/1,2 im Einzelnen - siehe Tabelle im Infomaterial - Am Entwurf zur ASR A1.5/1,2 wird eine sehr grundsätzliche Problematik der Arbeitstättenregeln deutlich:
Einerseits sind die ASR einerseits häufig unkonkret und an vielen Stellen zu ausführlich, müssten demnach deutlich klarer und verkürzter dargestellt werden, andererseits fehlen im Sinne der Praxistauglichkeit wesentliche Hinweise, auf die aus Sicht der Planenden nicht verzichtet werden kann.
Verbindliche Angaben wären hilfreich, dagegen sollten Begriffe wie „geeignet“, „entsprechend“, „ausreichend“ oder „erforderlichenfalls“ sowie allgemeine Hinweise auf die Bauphysik, die anerkannten Regeln der Baukunst und Bautechnik entfallen.
aufgestellt: 09.07.2008, erg. 05.08.2008 Bundesarchitektenkammer
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Die Tabelle zur Stellungnahme befindet sich im Infomaterial unten!
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