Bundesarchitekten- kammer

Bundesarchitekten- kammer

Architektenkammern der Länder

Berufsbild

Wir über uns
Warum mit Architekten?
Presse
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Architekturexport - NAX
Baukultur
Aus- und Weiterbildung
HOAI und Vergabe
Europa / Internationales
Berufspraxis
Daten und Fakten

Bundesarchitekten- kammer

Architektenkammern der Länder

Berufsbild

Besser. Mit Architekten.

Tipps für den Bauherrn

Pressemitteilungen

Kontakt

Newsletter

Publikationen der BAK

Bericht aus Brüssel

Jahresberichte

Publizistische Beiträge/Reden

Deutsches Architektenblatt

Stellungnahmen

Klima-Manifest

Vorschau

Berichte

Initiative Baukultur

Tag der Architektur

Taut-Preis

Architektur macht Schule

Rat für Baukultur

Renault Traffic Future

Links

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

HOAI

Vergabe

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

Vergabe öffentlicher Aufträge

Public Private Partnership in der EU

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

Europäische Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

Barrierefreies Bauen

nachhaltiges/energie- sparendes Bauen

Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen

Koordination nach BaustellV

Arbeitsstättenverordnung

Bauforschung und Wissensvermittlung

Impulse für den Wohnungsbau

Instandhaltung

Büroorganisation / Management

Normung

Leitbild Bau

Architektenstatistiken

Ausbildung

Arbeitsmarkt

Konjunktur des Planungsmarktes

Struktur der Planungsbüros

Architektenbefragungen

Bauwirtschaft

Weiterführende Links

Kultur- und Kreativwirtschaft

Aufgaben
Bundesarchitektenkammer e.V.

Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Die BAK vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von rund 121.800 Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Architekten zählen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Apotheker zu den Freien Berufen, deren Titel gesetzlich geschützt sind. Nur wer bei der Architektenkammer seines Bundeslandes registriert ist, darf sich ,Architekt’, ,Garten- und Landschaftsarchitekt’, ,Innenarchitekt’ oder ,Städtebauarchitekt/Stadtplaner’ nennen. Fachliche und persönliche Mindestvoraus­setzun­gen sichern den Schutz von Bauherren und Verbrauchern.

Die Mehrheit der Architekten, knapp 87 Prozent, ist im Hochbau tätig. Die Landschafts­architekten stellen rund sechs, die Innenarchitekten etwas über vier Prozent der Kammermitglieder. Die Stadtplaner sind mit circa drei Prozent die kleinste Gruppe. Jeder Architekt erhält das Deutsche Architektenblatt, das monatlich erscheinende offizielle Organ der BAK und der Länderarchitektenkammern.

Das Architektenrecht und das Bauordnungsrecht sind Ländersache. Doch viele wichtige berufspolitische Entscheidungen fallen in Berlin oder Brüssel. Für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist das gute Zusammenspiel von Länderarchitektenkammern und BAK deshalb von entscheidender Bedeutung.

Die BAK bringt die Auffassung des Berufsstands gegenüber der Allgemeinheit und den zuständigen Institutionen zur Geltung, um die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Architekten zu verbessern und das gesellschaftliche Bewusstsein für die gebaute Umwelt zu stärken.

Architekten können nur zum Wohle von Bauherren, Nutzern und Öffentlichkeit wirken, wenn Planungsleistungen über die Qualität und nicht über den Preis konkurrieren. Ein bewährtes Instrument des Leistungswettbewerbs ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), an deren Fortentwicklung die BAK mitarbeitet.

 

E-Mail DruckenDruckversion nach oben