Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

Wir über uns
Warum mit Architekten?
Presse
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Architekturexport - NAX
Baukultur
Aus- und Weiterbildung
HOAI, Vergabe, Wettbewerbe
Europa / Internationales
Berufspraxis
Daten und Fakten

Bundesarchitekten- kammer

Architektenkammern der Länder

Berufsbild

Partnerschaften

Mitgliedschaften

Besser. Mit Architekten.

Tipps für den Bauherrn

Pressemitteilungen

Kontakt

Newsletter

Publikationen der BAK

Bericht aus Brüssel

Jahresberichte

Publizistische Beiträge/Reden

Deutsches Architektenblatt

Stellungnahmen

Klima-Manifest

Vorschau

Berichte

Tag der Architektur

Architektur macht Schule

Preise

Initiative Baukultur

Rat für Baukultur

Taut-Preis

Links

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

HOAI

Vergabe

Wettbewerb

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

EU-Vergaberecht

Public Private Partnership in der EU

EU-Vertragsrecht

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

EU-Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

nachhaltiges/energie- sparendes Bauen

Normung

Barrierefreies Bauen

Arbeitsstättenverordnung

Baustellenverordnung

Büroorganisation / Management

Bauqualität sichern

Architektenstatistiken

Ausbildung

Arbeitsmarkt

Konjunktur des Planungsmarktes

Struktur der Planungsbüros

Architektenbefragungen

Bauwirtschaft

Weiterführende Links

Kultur- und Kreativwirtschaft

Bachelor Professional

Bachelor Professional

Stellungnahme der BAK zum "Bachelor Professional"
Bundesarchitektenkammer e.V. 24.01.2008

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zur Einführung eines „Bachelor Professional“ (24. Januar 2008)

Die Argumentation hinsichtlich der Notwendigkeit neuer Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ (und „Master Professional“) z.B. für Meister, Techniker, Fachwirte u. a. kann von der Bundesarchitektenkammer (BAK) nicht nachvollzogen werden. Im europäischen Raum besteht weder eine Diskriminierung deutscher beruflicher Abschlüsse noch die allgemein geübte Praxis, hochwertige Weiterbildungsabschlüsse grundsätzlich gleichwertig mit akademischen Abschlüssen zu behandeln.

Europa ist daher kein Argument für den „Bachelor Professional“. Eine Notwendigkeit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Lesbarkeit beruflicher Abschlüsse besteht nach Auffassung der BAK nicht. Viele andere Länder beneiden Deutschland um das hohe Niveau der hiesigen dualen Ausbildung. Deshalb sollte grundsätzlich an dem bewährten System mit der Möglichkeit z.B. des Meisterabschlusses festgehalten werden. Die Europafähigkeit dieser hochwertigen deutschen Berufsabschlussbezeichnungen wird auch durch „Bologna“ oder die Berufsanerkennungsrichtlinie nicht in Frage gestellt. Im Gegenteil: Die Europäische Kommission hat bereits vor Jahren bescheinigt, dass es sich bei dem deutschen dualen Ausbildungssystem um ein „Best practice“ handelt. Ein Großteil der deutschen Meisterabschlüsse wird als so genannte „besonders strukturierte Ausbildungsgänge’“ im Rahmen der europäischen Berufsanerkennung postsekundären Ausbildungen gleichgesetzt. Darüber hinaus besteht nach der Berufsanerkennungsrichtlinie für bestimmte Tätigkeiten in Industrie, Handel und Handwerk die Möglichkeit der automatischen Berufsanerkennung, sofern die entsprechenden Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat während eines angemessenen Zeitraums ausgeübt worden sind. Für den Fall der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sind die Anforderungen an die Berufsanerkennung ebenfalls massiv liberalisiert worden. So ist der deutsche Meistertitel in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO) durch die EU anerkannt, er erfüllt die Kriterien für die Einstufung in die dritte Qualifikationsstufe und ist in Anhang II der Berufsanerkennungsrichtlinie aufgenommen.

Eine direkte, zum Handeln zwingende Beziehung zwischen dem Bologna-Prozess und den Anforderungen der Berufsanerkennungsrichtlinie ist ebenfalls nicht vorhanden. Die Notwendigkeit, Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen herzustellen, besteht daher nicht und ist inhaltlich nicht gerechtfertigt. Eine derartige Anscheinnahme sollte unbedingt vermieden werden, um mit der Einführung eines „Bachelor Professional“ das Ansehen deutscher Studienabschlüsse im Ausland nicht weiter zu gefährden und im Inland mit der bisher eindeutigen Differenzierung zwischen akademischen und beruflichen Abschlüssen transparente und eindeutige Informationen für den Verbraucher auch weiterhin zu gewährleisten. Bereits die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen für akademische Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses droht, zu einem Imageverlust für die im Ausland derzeit noch hoch angesehenen deutschen Studiengänge z.B. in den Bereichen Architektur, Landschafts- und Innenarchitektur, Stadtplanung und im Ingenieurwesen zu führen. Ein zusätzlicher Bachelor für berufliche Bildung würde den akademischen Bachelor endgültig entwerten.

Entgegen der Darstellung von Teilen der Wirtschaft ergibt sich somit keine europapolitische oder europarechtliche Notwendigkeit, sich auf den „Bachelor Professional“ einzulassen. Besser wäre es, sich auf die Stärken der dualen Ausbildung und ihrer Abschlussbezeichnungen zu besinnen. Sie befindet sich ohne Zweifel auf hohem Niveau und hat ihre Akzeptanz in der Wirtschaft. Sie ist daher keineswegs minderwertig, sondern andersartig und muss deshalb auch zu anderen - bewährten - Abschlussbezeichnungen führen, um gegenüber den Verbrauchern die wünschenswerte Transparenz zu gewährleisten und als „Markenzeichen“ weiterhin dienen zu können.

Abschlüsse wie Bachelor und Master müssen daher eindeutig akademische Abschlüsse darstellen. Eine Verwechslung mit Abschlüssen der beruflichen Bildung ist zu vermeiden.


aufgestellt: 24.01.2008

Bundesarchitektenkammer

BFB-Stellungnahme zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens in einen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und zur Einführung eines "Bachelor Professional" vom 21.02.2008: hier.  

Pressemitteilung der BAK vom 22.06.2007
"Europa kein Argument für Bachelor Professional"
BAK-Stellungnahme 24.01.08.pdfPDF (20Kb)DruckenDruckversion nach oben