Bachelor- / Masterstudiengänge

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Notifizierung der Studiengänge für die Berufsanerkennung in der EU

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

Wir über uns
Warum mit Architekten?
Presse
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Architekturexport - NAX
Baukultur
Aus- und Weiterbildung
HOAI, Vergabe, Wettbewerbe
Europa / Internationales
Berufspraxis
Daten und Fakten
Messeauftritt

Bundesarchitekten- kammer

Architektenkammern der Länder

Berufsbild

Partnerschaften

Mitgliedschaften

Besser. Mit Architekten.

Tipps für den Bauherrn

Architekten-Suchfunktion

Pressemitteilungen

Kontakt

Downloads

Newsletter

Publikationen der BAK

Bericht aus Brüssel

Jahresberichte

Publizistische Beiträge/Reden

Deutsches Architektenblatt

Stellungnahmen

Klima-Manifest

Vorschau

Kooperationen

externe Veranstaltungen

Berichte

Tag der Architektur

Architekturbiennale - São Paulo 2011

Architektur macht Schule

Preise

Initiative Baukultur

Rat für Baukultur

Links

Stadtplanung

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Notifizierung der Studiengänge für die Berufsanerkennung in der EU

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

HOAI

Vergabe

Wettbewerb

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

EU-Vergaberecht

Public Private Partnership in der EU

EU-Vertragsrecht

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

EU-Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

nachhaltiges/energie- sparendes Bauen

Normung

Barrierefreies Bauen

Arbeitsstättenverordnung

Baustellenverordnung

Büroorganisation / Management

Bauqualität sichern

Berufshaftpflicht

Architektenstatistiken

Ausbildung

Arbeitsmarkt

Konjunktur des Planungsmarktes

Struktur der Planungsbüros

Architektenbefragungen

Bau- und Wohnungswirtschaft

Weiterführende Links

Kultur- und Kreativwirtschaft

Expo Real

MIPIM

Bau

EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
Bundesarchitektenkammer e.V. 21.01.2011

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 07.09.2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die bislang geltende Richtlinie 85/384/EWG („Architektenrichtlinie“) wurde damit aufgehoben.
Nach Artikel 63 waren die Mitgliedsstaaten gehalten, die Richtlinie bis zum 20. Oktober 2007 umzusetzen.


Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen finden Sie >>hier.

EU-Kommission: Laufende Nachrichten zur Fortschreibung und Evaluation der Richtlinie 2005/36 EG: >>hier.

Letzte Änderungsakte im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG (pdf-Dokumente):

  • 14.12.2010 Mitteilung der Kommission – Meldung von Ausbildungsnachweisen – Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang V)
    (Enthält die Notifizierung der Hochschule Bremen)
  • 19.05.2010 Mitteilung der Kommission – Meldung von Ausbildungsnachweisen – Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang V)
  • 19.11.2009 Mitteilung der Kommission – Meldung von Ausbildungsnachweisen – Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang V)
  • 19.05.2009 Mitteilung der Kommission – Meldung von Ausbildungsnachweisen – Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang V)





Ergänzung: Richtlinien zum allgemeinen System
Das allgemeine System regelt die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und basiert auf der Richtlinie 89/48/EWG, die durch die Richtlinie 92/51/EWG ergänzt wurde:

  • Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG.

  • Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen.
DruckenDruckversion nach oben