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Auszug EU-Architektenrichtlinie
Gründung Akkreditierungsagentur (ASAP)
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 07.09.2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die bislang geltende Richtlinie 85/384/EWG („Architektenrichtlinie“) wurde damit aufgehoben.Nach Artikel 63 waren die Mitgliedsstaaten gehalten, die Richtlinie bis zum 20. Oktober 2007 umzusetzen.
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen finden Sie >>hier.EU-Kommission: Laufende Nachrichten zur Fortschreibung und Evaluation der Richtlinie 2005/36 EG: >>hier. Letzte Änderungsakte im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG (pdf-Dokumente):
Ergänzung: Richtlinien zum allgemeinen SystemDas allgemeine System regelt die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und basiert auf der Richtlinie 89/48/EWG, die durch die Richtlinie 92/51/EWG ergänzt wurde: