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EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
Bundesarchitektenkammer e.V.

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 07.09.2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die bislang geltende Richtlinie 85/384/EWG („Architektenrichtlinie“) wird damit aufgehoben.
Nach Artikel 63 waren die Mitgliedsstaaten gehalten, die Richtlinie bis zum 20. Oktober 2007 umzusetzen. Dieser Umsetzungsprozess ist derzeit lediglich in 17 Mitgliedstaaten erfolgreich abgeschlossen worden. Näheres finden Sie hier.


Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen finden Sie hier.

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