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Gründercoaching Deutschland
Dr. Thomas Welter
Seit Oktober 2007 werden Beratungsleistungen für Gründer und junge Unternehmen durch das neue „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bundesweit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Mit Veröffentlichung der Programmrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit ein neues, attraktives Beratungsprogramm zur Verfügung, das bis 2013 laufen wird und von Bund und Ländern gemeinsam angeboten wird. Mit Start des Gründercoaching Deutschland wurde das bisherige KfW-Gründercoaching eingestellt.

Konditionen
Das Gründercoaching Deutschland richtet sich an bereits gegründete Unternehmen und Freiberufler bis zum fünften Jahr ihres Bestehens. Unternehmen und Freiberufler in den alten Bundesländern erhalten 50 Prozent und Unternehmen und Freiberufler in den neuen Bundesländern 75 Prozent des förderfähigen Tageshonorars von 800,00 EUR. Ebenfalls 75 Prozent erhalten Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in so genannten „Phasing out“-Regionen (Südwest-Brandenburg, Regierungsbezirke Lüneburg, Leipzig und Halle).

Beratertagessätze und Anzahl der Tagewerke sind frei verhandelbar, der max. Vertragswert (Bemessungsgrundlage) darf jedoch 6.000,00 EUR nicht überschreiten. Die max. Zuschusshöhe pro Tag beträgt 400,00 EUR bzw. 600,00 EUR, die max. Zuschusshöhen pro Beratungsfall belaufen sich damit auf 3000,00 EUR bzw. 4.500,00 EUR.

Förderfähig sind – mit Ausnahme von Rechtsberatungsfragen – Coaching- und  Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens, die innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen und abgerechnet sind.

Einsatz der Unternehmensberater
Um als Berater im Rahmen des Gründercoaching Deutschland tätig zu werden, müssen Berater zuvor in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching Deutschland oder für das eingestellte Programm KfW-Gründercoaching gelistet sein. Weitere Details sind dem Merkblatt und den Zulassungskriterien unter www.kfw-beraterboerse.de  zu entnehmen.

Antragstellung
Die Antragstellung für einen Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland erfolgt immer über Regionalpartner vor Ort (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen u. a.), die von den Bundesländern benannt worden sind. Diese Regionalpartner sind die ersten Anlaufstellen und  Hauptansprechpartner und sind für das Unternehmen und den Freiberufler von der Antragstellung bis zum Ende der Beratung zuständig.

Eine Übersicht aller Regionalpartner, weitere Informationen über das Antragsverfahren sowie die wichtigsten Formulare und Dokumente finden Sie unter www.Gruender-Coaching-Deutschland.de.

Sie können die KfW auch telefonisch unter der Servicenummer 01801 / 24 11 24 oder per Mail unter unternehmeragentur@kfw.de erreichen.
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise auf Informationen und Förderungen zum Thema Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
  • Mit der >> Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
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