Mehr Übersichtlichkeit der ASR für den Anwender wäre wünschenswert. Der eigentlich gute Ansatz, die Anforderungen an die Beschaffenheit von Türen und Toren von den Planungsanforderungen zu treten, ist nicht konsequent durchgehalten. Die in den alten ASR übersichtliche Darstellung der verschiedenen Themenbereiche, z.B. der Anforderungen an kraftbetätigte Türen und Toren, ist in der neuen ASR verloren gegangen. Ein Anwender dieser ASR muss die gesamte ASR zur Hand nehmen, obwohl ihn nur ein Thema interessiert. Eine Straffung der Abschnitte 7 bis 10 wäre dabei ebenfalls hilfreich.
Insbesondere sind zwei Anforderungen nicht nachvollziehbar, da sie weder der geübten Planungspraxis entsprechen, noch eine Notwendigkeit zu verschärfenden Regelungen besteht:
1. Die Anforderungen an die Abmessungen von Türen und Toren entsprechend der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“.
2. Die Anforderung, dass bei Schwellen bis zu 20 mm dies mit einer Rampe auszugleichen ist.
Die komplette Stellungnahme zum Entwurf der ASR A1.7 mit Tabelle kann im Infomaterial runtergeladen werden.
aufgestellt: 27.07.2007
Bundesarchitektenkammer