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Der deutsche Nationaler Strategischer Rahmenplan (NSRP)
Thomas M. Haas 24.04.2009

 

Jeder EU-Mitgliedstaat hatte für die neue Strukturfondsförderperiode 2007-2013 erstmals einen eigenen Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) vorzulegen, der die Grundzüge und Prioritäten der Strukturfondsförderpolitik in den kommenden sieben Jahren beschreibt. Der von Deutschland eingereichte NSRP wurde zwischen der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Europäischen Kommission ausgehandelt und am 9. Mai 2007 von letzterer genehmigt. Dieses gesamtstaatliche Planungsdokument bildet die Grundlage für die ausdifferenzierten Operationellen Programme der Bundesländer, die konkret das Wie und Wofür des Einsatzes der Mittel in den jeweiligen Bundesländern benennen.

Inhaltlich ist der NSRP in vier strategische Teilziele und drei horizontale Ziele untergliedert. Die Nachhaltige Stadtentwicklung stellt eines der horizontalen Ziele des NSRP dar und wird damit der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt gerecht, auf die sich alle EU-Stadtentwicklungsminister anlässlich des informellen EU-Stadtentwicklungsrates am 24. Mai 2007 in Leipzig geeinigt hatten.

Analog zu den in der Leipzig Charta aufgeführten Handlungsfeldern benennt der NSRP folgende Maßnahmen einer integrierten Stadtentwicklungspolitik:

  • städtebauliche Aufwertungsstrategien
  • Stärkung der lokalen Ökonomie
  • Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen

Ergänzt und konkretisiert wird das erste Handlungsfeld ferner um folgende Fördermaßnahmen:

  • Maßnahmen zur Sanierung der physikalischen Umwelt
  • Konversion von Industriebrachen
  • Erhaltung und Nutzung des historischen und kulturellen Erbes
  • Maßnahmen, die den sich ändernden demographischen Strukturen Rechnung tragen

Da der NSRP seit Mai 2005 in regelmäßigen Bund-Länder-Sitzungen mit allen 16 Bundesländern abgestimmt wurde, beinhaltet dieses Dokument keine Förderprioritäten, die nicht von den Bundesländern mitgetragen werden. So finden sich in allen Operationellen Programmen (OP) der einzelnen Bundesländer für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eindeutige Bezüge zu Fördermaßnahmen, die auf eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung abzielen – allerdings mit unterschiedlicher Gewichtung.

Führt das EFRE-OP für Hamburg und Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung in einer eigenen gleich lautenden Prioritätenachse auf, behandeln andere Bundesländer diese zwar als Schwerpunkt, jedoch nicht als eigene Prioritätenachse. Für alle Bundesländer trifft zu, dass Stadtentwicklungsmaßnahmen im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode 2000-2006 ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt wird.

Auszüge aus dem EFRE-OP für Hamburg und Nordrhein-Westfalen:

Hamburg - Prioritätenachse 2:
„ Integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung“

  • Sanierung und Revitalisierung von Brachen
  • Stadtteil- und Quartiersmanagement
  • Unterstützung der IBA im Jahr 2013
  • Förderung von Stadtteil- und Stadtteilkulturzentren

Nordrhein-Westfalen - Prioritätenachse 3:
„Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung“

  • Maßnahme 3.1: Integrierte Entwicklung städtischer Problemgebiete

 

Den Text des deutschen Nationalen Strategischen Rahmenplanes vom 28.03.2007 (endg.) können Sie >> hier herunter laden.

 

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