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Die Bauministerkonferenz ist die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU). Die wichtigste Aufgabe ist für einheitliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den zuvor genannten Bereich sowie für deren Vollzug zu sorgen. Sie erörtert Fragen, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Ausdruck findet die Arbeit der Bauministerkonferenz insbesondere in Musterordnungen, wie z.B. Musterbauordnung oder Musterarchitektengesetz, die dann die Grundlage für die in der Kompetenz der Länder liegende Gesetzgebung darstellen. Als Reaktion auf den Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall sowie weiterer Gebäudeeinstürze im Winter 2005/2006 hatte sich die Projektgruppe Gebäudeprüfung der Bauministerkonferenz mit der Frage der baurechtlichen Konsequenzen zu beschäftigen. Wie auf die Vorkommnisse zu reagieren sei, wurde kontrovers diskutiert. Es wurden Hinweise entwickelt und von der Bauministerkonferenz veröffentlicht, die Eigentümern und Verfügungsberechtigten, die bisher keine Anleitung für die Instandhaltung hatten, eine Hilfestellung für die Erhaltung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit geben. Mit den „Hinweisen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ werden u.a. Empfehlungen gegeben, wie ein Bauwerks-/Objektbuchs, in das alle tragwerksrelevanten Änderungen und Instandsetzungen sowie alle Überprüfungen eingetragen werden, angelegt und fortgeschrieben werden sollte, wer, wann und wo mit welcher Intensität die bautechnische Überprüfung durchführen sollte. Bei den Hinweisen handelt es sich zwar nicht um rechtlich verbindliche Regelungen, es ist aber zu vermuten, dass sie zur Konkretisierung der straf- und zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden und damit eine quasi mittelbar verbindliche Regelung für den Eigentümer/Verfügungsberechtigten schaffen. Architekt sollten deshalb Bauherren auf diese Hinweise aufmerksam machen.
Die "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" finden Sie hier.
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