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Preisdumping beim Energieausweis?
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| Barbara Chr. Schlesinger 14.12.2006 |
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Verwirrend sind die Äußerungen von Bauminister Tiefensee und Staatssekretär Dr. Lütke-Daldrup über die voraussichtlich entstehenden Kosten eines bedarfsorientierten Energieausweises, die mit 80 bis 120 EUR angegeben werden. Aus Sicht der Bundesarchitektenkammer sind die genannten Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis, auch im „vereinfachten“ Verfahren nur in wenigen Einzelfällen erreichbar und somit viel zu niedrig angesetzt, so dass eine qualitätsvolle Arbeit dafür nicht geleistet werden kann. Die Bundesarchitektenkammer hat sich in diesem Zusammenhang an das BMVBS gewandt, um die Kalkulationsgrundlage zu erhalten, auf denen die Kostenaussagen beruhen und um weitere Klarstellung des Sachverhaltes gebeten.
In seiner Antwort vom 08.11.06 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erläutert, dass zu den genauen Kosten des Energieausweises verläßliche Angaben nicht möglich sind, da es zur EnEV-Novelle keine staatliche Gebührenordnung geben wird und sich die Preise dazu am Markt bilden müssen. Anhaltspunkte für eine Eingrenzung des Kostenrahmens lägen selbstverständlich vor. Verallgemeinernd könne man sagen, dass ein Energieausweis um so teurer in der Erstellung wird, je genauer das Gebäude erfasst werden muss. Zusätzlich haben einfache und komplizierte Gebäudestrukturen Einfluss.
Das BMVBS geht davon aus, das sich im "vereinfachten" Verfahren durch eine deutlich vereinfachte Aufnahme der Gebäudedaten (vereinfachte Aufmaße, bestimmte Pauschalierungen), durch Datenbereitstellung seitens des Eigentümers, sowie die Verwendung von baufachlich gesicherten Erfahrungswerten beispielsweise aus Tabellen, der begrenzte Ermittlungsaufwand zu den von Ministerium und Staatssekretär genannten niedrigen Kosten führen kann.
Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass der Ausweis zu möglichst geringen Kosten erstellt werden kann und gleichzeitig die energetischen Eigenschaften des Gebäudes noch so genau abgebildet werden, dass Kauf- und Mietinteressierten ein Vergleich möglich ist.
Die BAK unterstützt das, mit der Einführung des Energieausweises verfolgte Ziel des BMVBS, größere Transparenz zu erreichen, ohne das die allgemeine Akzeptanz dieses Instruments - durch Überteuerung - Schaden nimmt. Jedoch ist trotzdem aus Gründen der transparenten Verbraucherinformation drauf hinzuweisen, dass im Regelfall wesentlich höhere Kosten für die Erstellung des Energieausweises zu erwarten sind.
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