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Mit der EU-Außenhilfe soll in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Europa und den Nicht-Mitgliedsstaaten gebündelt werden. Die EU-Außenhilfe stellt darüber hinaus ein wichtiges Instrumentarium zur Stärkung der internationalen Rolle der EU dar. Das Europäische Amt für Zusammenarbeit (EuropeAid) übernimmt in diesem Zusammenhang das Projektmanagement, wobei die Programmziele von der Generaldirektion Außenbeziehungen und Entwicklung definiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden von EuropeAid die notwendigen Instrumente und Mechanismen für Verwaltung, Überwachung, Unterstützung und Kontrolle der nachfolgenden Außenhilfsprogramme geschaffen. Das Vorbeitrittsinstrument (IPA) hilft den EU-Beitrittskandidaten bei ihren Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft. Es ersetzt die bisherigen Programme PHARE, ISPA, SAPARD und CARDS sowie die Türkei-Vorbeitrittshilfe. Das Budget umfasst 11,6 Mrd. €. Wesentlicher Zielgedanke ist dabei der Institutionenaufbau in den Beitrittsländern (Kroatien, Türkei, Mazedonien sowie Albanien und Bosnien-Herzegowina). Des Weiteren werden die regionale Entwicklung, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Entwicklung der Humanressourcen und des ländlichen Raums gefördert. Das Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) ersetzt das bisherige Programm MEDA und große Teile von TACIS. Die Gesamtfördermittel umfassen 11,2 Mrd. €. Die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und den Nachbarstaaten (z. B. Ägypten, Israel, Ukraine) und Stärkung der Zusammenarbeit in politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereichen steht bei diesem Programm im Vordergrund. Antragsberechtigte sind Natürliche Personen, Gebietskörperschaften, Unternehmen, Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, Verbände und Kirchen. Das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (EZI) will durch eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung die Eingliederung in die Weltwirtschaft dieser Staaten fördern. Seine Prioritäten stehen damit im Einklang mit den "Millenium-Entwicklungszielen" der Vereinten Nationen. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 16,8 Mrd. €. Vorrangiges Ziel ist die Armutsbekämpfung, Unterstützung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Umweltschutz in insgesamt 48 Ländern. Bei allen drei Programmen werden die Projekte durch finanzielle Zuschüsse, öffentliche Aufträge für Baumaßnahmen und Dienstleistungsangebote gefördert.
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