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Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat am 16.09.2006 in Berlin Leitfäden zur Berufsqualifikation der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner vorgestellt. BAK-Präsident Prof. Arno Sighart Schmid erläuterte: „Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengänge hat zu großer Verunsicherung geführt, wer sich zukünftig als Architekt registrieren lassen kann. Mit den Leitfäden wollen wir deshalb Klarheit schaffen, welche Studieninhalte qualitativ und quantitativ erforderlich sind für eine Eintragung in die Architektenliste.“ Die Leitfäden böten eine eigenständige Grundlage, um die Qualifikationsvoraussetzungen für das umfassende Berufsbild der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner einheitlich bestimmen zu können. Sie seien als Hilfsmittel zur Bewertung vorhandener oder neuer Studiengänge geeignet und könnten zudem als Basis für bundes- und europaweite Vergleiche dienen. Die Leitfäden bestehen jeweils aus einer qualitativen Betrachtung (Leitfaden) und einer quantitativen Betrachtung (Tabelle Mindestanforderungen an das Hochschulstudium als Grundlage für die Eintragung). Richtschnur für die Tabellenwerte sind seither geltende und als Eintragungsvoraussetzung akzeptierte Studienordnungen deutscher Ausbildungsstätten. Schmid wies jedoch darauf hin, dass die Tabelle im Zuge der Weiterentwicklung des Berufsbilds fortzuschreiben sei. Schmid bekräftigte: „Wir brauchen Transparenz für Studenten, Hochschulen und Kammern. Ein Wirrwarr von Qualifikationsanforderungen können wir uns weder im Interesse des Architektennachwuchses noch im Interesse der gebauten Umwelt leisten. Im wachsenden internationalen Konkurrenzkampf können wir uns dauerhaft nur mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung behaupten. Und die ist mit einem Schmalspurstudium nicht zu haben.“ Schmid wiederholte die Forderung nach einer fünfjährigen Studiendauer gemäß internationalen Standards, mindestens aber vier Jahren Vollzeitstudium: „Die Leitfäden sind das Ergebnis umfassender Analysen. Sie belegen, dass die erforderlichen Studieninhalte nicht in weniger als vier Jahren vermittelbar sind. Tendenzen der Politik, insbesondere der Bauministerkonferenz, eine Studienzeitverkürzung auf drei Jahre vorzunehmen, müssen wir Einhalt gebieten.“ In diesem Zusammenhang stellte Schmid ausdrücklich klar, dass die Akkreditierung von Studiengängen von den Leitfäden unberührt bleibt. Anlass für die Präsentation der Leitfäden war die 78. Bundeskammerversammlung der BAK, das jährliche Parlament der deutschen Architektenschaft.
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