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Insolvenzstatistik
16.03.2011

Nachfolgende Dateien im pdf-Format zu den Insolvenzen der Architektur -und Ingenieurbüros können durch Doppelklicken der Verknüpfung geöffnet werden:

    Was beschreibt die Insolvenzstatistik?

    Die Insolvenzstatistik liefert monatlich Informationen über alle Insolvenzverfahren nach der Höhe der Forderungen sowie nach Bundesländern und zusätzlich für Unternehmen nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen, Alter und Beschäftigten, nach dem Eröffnungsgrund sowie nach den Antragstellern.

    Darüber hinaus wird jährlich über den Ausgang und das finanzielle Ergebnis von eröffneten Insolvenzverfahren berichtet. Besondere Bedeutung kommt seit 1999 den Insolvenzen von natürlichen Personen zu, weil diese nach sechsjähriger Wohlverhaltensphase, in der der pfändbare Teil des Einkommens an die Gläubiger abzuführen ist, von ihren restlichen Schulden befreit werden können. Auch die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird statistisch untersucht.

    Ein Insolvenzverfahren dient dem Zweck, das Vermögen eines Schuldners, der zahlungsunfähig oder überschuldet ist, gemeinschaftlich auf die Gläubiger zu verteilen und sofern möglich, eine Sanierung herbeizuführen. Die rechtlichen Vorschriften für dieses Verfahren sind in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie unterscheidet zwischen Regelinsolvenzverfahren, das insbesondere für Unternehmen angewandt wird, und vereinfachtem Verfahren für Verbraucher sowie Sonderinsolvenzverfahren für Nachlassangelegenheiten.

    Wie wird die Insolvenzstatistik durchgeführt?

    Die Insolvenzgerichte übermitteln die monatlichen Angaben über Insolvenzen von Unternehmen und natürlichen Personen in Form von Zählblättern oder auf elektronischem Wege 2 Wochen nach Ende des Berichtsmonats an die Statistischen Ämter der Länder. Im Statistischen Bundesamt werden die Länderergebnisse zum Bundesergebnis zusammengefasst. Spätestens 2 Jahre nach dem Eröffnungsjahr sind die Gerichte zudem verpflichtet, auch Angaben über die Art der Beendigung der eröffneten Verfahren sowie über die Höhe der festgestellten Forderungen und der Erlöse aus der Verwertung der Insolvenzmasse an die Statistischen Landesämter zu melden. Nach 6 Jahren ist zudem der Erfolg oder Misserfolg der Restschuldbefreiung mitzuteilen.

    Grundlage für die Durchführung der Insolvenzstatistik ist §39 des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz" (BGBL. I S. 2398 vom 15. Dezember 1999).

    Wann werden die Ergebnisse der Insolvenzstatistik veröffentlicht?

    Die monatliche Veröffentlichung der ersten Ergebnisse erfolgt in Form einer Pressemitteilung etwa zwei Monate nach Ende des Berichtsmonats. Darüber hinaus können ausführliche monatliche Daten im Statistik-Shop abgerufen werden. Die Jahresergebnisse werden auch als gedruckte Veröffentlichung angeboten. Die Veröffentlichung über den finanziellen Ausgang der Verfahren erfolgt im 3. Jahr nach dem Eröffnungsjahr als Broschüre und online. Der Veröffentlichungskalender und die Ergebnisse sind auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

    Wie genau ist die Insolvenzstatistik?

    Gegenstand der Statistik sind alle von den Insolvenzgerichten eröffneten Verfahren, die mangels Masse abgewiesenen Insolvenzanträge sowie die für Verbraucher geschaffenen gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne. Nicht einbezogen werden die Insolvenzanträge, die beispielsweise vom Gericht zurückgewiesen werden oder von den Gläubigern zurückgenommen wurden. Darin unterscheidet sich die Insolvenzstatistik von der Justizgeschäftsstatistik. Die Zahlen sind immer endgültig.

    Für Fragen zur Insolvenzstatistik stehen Ihnen die Mitarbeiter des Statistischen Bundesamts, Abteilung IV C Struktur der Industrie, Handwerk, Energie, Gewerbeanzeigen gerne zur Verfügung

    Tel.: 0611 75-2578
    Fax:   0611 72-4000
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