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Weg geebnet für Energieausweis - Energieeinsparungsgesetz beschlossen
Barbara Chr. Schlesinger 19.07.2005

Bei der Errichtung eines Gebäudes, dem Kauf oder der Vermietung einer Immobilie soll zukünftig ein Energieausweis zugänglich sein. Er soll Kenn- und Referenzwerte sowie Empfehlungen zur energetischen Verbesserung enthalten, durch die die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes aufgezeigt wird. Betroffen sein wird nicht nur der Neubau, sondern auch der Gebäudebestand. Grundlage ist die EG-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (GebäudeRL), die bis zum 04. Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen ist. Hierzu war eine Änderung des Energieersparungsgesetzes (EnEG) erforderlich. Die nähere Ausgestaltung der Umsetzung erfolgt jedoch im Rahmen einer Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Da das EnEG mit Änderungen am 29.06.05. vom Bundestag beschlossen und am 08.07.05 vom Bundesrat bestätigt wurde, können die zuständigen Bundesministerien jetzt den Referentenentwurf für die EnEV vorbereiten. Mit der Vorlage ist Anfang November 2005 zu rechnen. Die Einführung des Energieausweises ist für Anfang 2005 geplant.

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