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Entwicklungen der Energieeffizienz in der EU
Barbara Chr. Schlesinger 01.12.2005

EU-Richtlinienvorschlag zu Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen

Der von der Kommission im Dezember 2003 unterbreitete Richtlinienvorschlag ist Teil eines umfassenden Energiepaketes und ergänzt die bereits verabschiedeten Rechtsvorschriften zur Öffnung des Energiebinnenmarktes. Konkret zielt er auf die Schaffung eines EU-weiten harmonisierten Marktes für Energiedienstleistungen ab, wobei Maßnahmen und entsprechende Beratungsleistungen zur Steigerung der  Energieeffizienz den Hauptanteil dieses Dienstleistungssektors darstellen sollen.

Ein weiterer Baustein des Richtlinienvorschlages ist die Einführung verbindlicher Einsparpotenziale. Demnach haben die Mitgliedstaaten im privaten Sektor 1% p.a., im öffentlichen Sektor 1,5% p.a. einzusparen. Um der Erfüllung dieses Ziels näher zu kommen, sieht der Richtlinienvorschlag weiterhin eine Koppelung zweier Leistungen vor: Mit dem Verkauf von Energie sollen Energieanbieter gleichermaßen zur kostenlosen Energieeffizienzberatung verpflichtet werden. 

Die BAK hatte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der BIngK und der BAIK Österreichs unter anderem darauf hingewiesen, dass derart erbrachte Beratungsleistungen nicht nur im Widerspruch zur geforderten Unabhängigkeit in der Gebäuderichtlinie stehen, sondern einen Zielkonflikt in sich darstellen. 

Das Europäische Parlament hatte diesen Punkt in die Stellungnahme in erster Lesung aufgenommen und unabhängig sowie qualitativ hochwertig erbrachte Energiedienstleistungen gefordert. Die Mitgliedstaaten hatten sich ebenfalls - in dem vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt – für unabhängig durchgeführte Energiedienstleistungen/ Energieeffizienzmaßnahmen mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung ausgesprochen. Die Bereitstellung geeigneter Qualifikations-, Zulassungs- und/ oder Zertifizierungssysteme soll jedoch im Ermessensspielraum eines jeden Mitgliedstaates liegen. Die Einführung eines verbindlichen Energieeinsparziels lehnten die Mitgliedstaaten ab und sprachen sich vielmehr für ein unverbindliches Richtziel aus.

Die Kommission hat unterdessen in ihrer Mitteilung vom 26.9.2005 an das Europäische Parlament eingeräumt, dass ihr ursprünglicher Vorschlag in vielerlei Hinsicht durch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates verbessert worden sei. Dies beträfe insbesondere die Aufhebung der für Energieversorger vorgeschlagenen unentgeltlichen Beratungsverpflichtung. 

Am 13./14.12.2005 stimmt das Europäische Parlament über den gemeinsamen Standpunkt des Rates in zweiter Lesung ab. Mit einer Einigung von Parlament und Rat kann gerechnet werden, da insbesondere die Britten unter ihrer Ratspräsidentschaft das Gesetzgebungsverfahren zu Ende führen wollen. Beschäftigungspolitisch birgt die Richtlinie nun nach Wegfall der unentgeltlichen Beratungsverpflichtung ein großes Potenzial, da Energieeffizienzmaßnahmen und Energiedienstleistungen/ Energieaudits verstärkt Unterstützung und Förderung seitens der Mitgliedstaaten erfahren. 


Grünbuch der Europäischen Kommission über „Energieeffizienz oder Weniger ist mehr“

Mit dem Ende Juni 2005 vorgelegten Grünbuch will die Kommission die Debatte zum Thema Energieeffizienz weiter voranbringen. Interessierte Kreise können sich diesbezüglich bis zum 31.3.2006 an der Online-Konsultation der Kommission beteiligen. 

Bezogen auf den Bausektor sieht das Grünbuch eine Ausweitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Gebäuderichtlinie – vor, welche sich bereits im Prozess der nationalen Umsetzung (siehe Punkt 1.) befindet.

Das Grünbuch dehnt den in der Gebäuderichtlinie gesteckten Rahmen dergestalt aus, dass es:
- den Anwendungsbereich des Energiepasses auf alle zu sanierenden Gebäude - unabhängig deren Größe - ausweitet,
- in Erwägung zieht, den Mitgliedstaaten eine konkrete Methode zur Kalkulierung des Energieprofils von Gebäuden zur Verfügung zu stellen/ aufzuerlegen. 

Zu Letzterem hat das Europäische Normungsinstitut CEN bereits Standards entwickelt, welche jedoch laut Gebäuderichtlinie nur Orientierungscharakter haben. Im Grünbuch weist die Kommission darauf hin, dass sie im Falle einer nicht adäquaten Einhaltung dieser Standards explizit eine Ergänzung der Gebäuderichtlinie ins Auge fasst. Diese bislang freiwilligen Standards würden in diesem Zuge rechtsverbindliche Gültigkeit erlangen. 


Initiativbericht des Europäischen Parlaments über die Bedeutung erneuerbarer Energien

Am 3.10.2005 hat das Europäische Parlament einen Initiativbericht des Luxemburger Europaabgeordneten Claude Turmes (Grüne) über die Bedeutung erneuerbarer Energien angenommen. Das Europäische Parlament will sich demnach zukünftig verstärkt für den Einsatz und die Förderung erneuerbarer Energiequellen einsetzen. Im Speziellen verweist der Bericht auf das enorme Energieeinspar- und Energieerzeugungspotenzial, welches insbesondere durch die Nachrüstung von Gebäuden im Bestand ausgeschöpft werden könne. Um die Entwicklung neuer diesbezüglicher Technologien voranzutreiben, schlägt das Parlament auch die Gründung einer entsprechenden Technologieplattform vor.

Zum Ende des Jahres ist die Vorlage eines weiteren Initiativberichts der Europaabgeordneten Mechthild Rothe (SPD) geplant. Dieser legislative Bericht soll die Europäische Kommission auffordern, einen Richtlinienvorschlag zum Thema Förderung und Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Heizen und Kühlen vorzulegen. Laut Initiativbericht soll dieses Thema seitens der Mitgliedstaaten auch verstärkt in die Aus- und Weiterbildungssysteme integriert werden.
Das Parlament wird über diesen Bericht im Februar 2006 abstimmen. Da eine Annahme auch dieses Berichts sehr wahrscheinlich ist und das Thema Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien auf der Prioritätenliste der Europäischen Kommission stehen, kann mit der Vorlage eines diesbezüglichen Richtlinienvorschlags noch in der ersten Jahreshälfte 2006 gerechnet werden.

Das Thema Erneuerbare Energien wird auf nationaler Ebene bereits durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorangetrieben, das in enger Kooperation mit BAK und BDA im Sommer diesen Jahres einen bundesweiten Architekturwettbewerb „Photovoltaik im Gebäudeentwurf““ ausgeschrieben hat - nähere Info siehe www.pv-im-bau.de, Abgabefrist 28.02.2006. Das BMU hat den Vorschlag der BAK aufgegriffen, flankierend zum Wettbewerb Schulungen anzubieten. Das Institut für Solare Energieversorgungstechnik Kassel ist mit der Erstellung einer Broschüre sowie der Durchführung von sechs eintägigen Schulungen beauftragt, die 2006 über Landesarchitektenkammern angeboten werden sollen.

 

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