| 1. Investitionsstau im Bausektor auflösen Mit der Reform der Gewerbesteuer haben wir die Finanzkraft der Kommunen gestärkt. Die Gewerbesteuereinnahmen stiegen im Jahr 2004 um rund 5 Milliarden Euro. Zusätzlich zu den jährlichen 10 Milliarden Euro an Verkehrsinvestitionen haben wir ein „2-Milliarden-Euro-Programm“ für 2005 bis 2008 eingestellt. Neue Chancen ergeben sich durch ÖPP-Modelle zur Finanzierung von Bundesautobahnen und im öffentlichen Hochbau. Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen. Zur weiteren Reduzierung des Flächenverbrauchs sollte in den Städten u.a. die Nutzung von Brachflächen Vorrang erhalten. Die Umsetzung kann allerdings nur vor Ort geschehen. 2. Die Wohnungs- und Städtebaupolitik verstärkt auf den Bestandsbau ausrichten Wir werden die Förderprogramme Stadtumbau Ost/West, Soziale Stadt, Städtebauförderung, Denkmalschutz auf hohem Niveau fortsetzen. Ein Teil der Einsparungen der Eigenheimzulage fließt in diese Maßnahmen. Das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird weitergeführt. Dafür stehen in 2006 und 2007 je 360 Millionen Euro zur Verfügung. 3. Die Qualität freiberuflicher Planungsleistungen auch in einem europäischen Binnenmarkt stärken Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, das hohe Planungsniveau in Deutschland auf europäischer Ebene zu sichern. Bei der Umsetzung europäischer Richtlinien wollen wir das bewährte Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung beibehalten. 4. Die Honorarordnung reformieren Wir sind für eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung der HOAI. Die Honorarordnung sollte grundsätzlich als verbindliches Preisrecht erhalten bleiben und Anreize zum kostengünstigen Planen und Bauen geben. 5. Die Vergabe öffentlicher Aufträge transparent und qualitätsorientiert regeln Die in Deutschland gängige Praxis der Trennung von Planung und Ausführung hat sich bewährt und sollte auch in Zukunft beibehalten werden. Die Regelung der VOF in § 16 und die EU-Vergaberichtlinie (Art. 53) lassen den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu. Diese Möglichkeit sollte vor Ort stärker genutzt werden. 6. Mehr Planungswettbewerbe ausloben Wir wollen das Instrument des Wettbewerbs für Architekten- und Ingenieurleistungen stärken und die Akzeptanz bei privaten Bauherren verbessern. Die Wettbewerbsregeln (GRW 1995) sollten vereinfacht werden und wieder bundeseinheitlich sein. Beim Bundeshochbau bleiben wir beim Vorrang für Wettbewerbe. Auf das operative Geschäft der DB AG hat der Bund keinen Einfluss. 7. Die Ausbildung auf hohem Niveau stärken Die Regelung der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren ist Ländersache. Bis zum Jahr 2010 sollen alle Diplomstudiengänge vollständig auf Bachelor- bzw. Masterabschlüsse umgestellt sein. 8. Die Bauforschung innovativ und zukunftsfähig gestalten Im Rahmen der Innovationsoffensive werden wir die Mittel für die Bauforschung im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) verstärken. 9. Den verantwortungsbewussten und qualitätsorientierten öffentlichen Bauherrn stärken Wir brauchen eine schlanke, aber mit qualifiziertem Personal ausgestattete öffentliche Bauverwaltung bei Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund beschränkt sich schon länger bewusst auf seine Bauherrenfunktion. Bei der Umsetzung von ÖPP-Vorhaben haben wir erste Erfahrungen gesammelt. Preisrecht und Urheberrecht werden durch diese Modelle nicht grundsätzlich in Frage gestellt. 10. Bundesweit Planungs- und Umweltrecht vereinheitlichen In das Baugesetzbuch wurde erst 2004 die Umweltprüfung praktikabel und effizient integriert. Im Übrigen sollten das Städtebaurecht des Bundes und das Umweltrecht voneinander getrennt bleiben. Ihre Eigenständigkeit hat sich bewährt und gibt Rechtssicherheit. 11. Die Förderung der Baukultur als festen Bestandteil der Politik verankern Der Deutsche Bundestag hat die Gründung einer Stiftung Baukultur einstimmig beschlossen. Die unionsgeführten Länder im Bundesrat haben verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Länder für die Kultur zuständig seien. Wir fordern ein Einlenken des Bundesrates. Der Bund leistet eine Anschubfinanzierung, mit der die Stiftung noch in 2005 ihre Arbeit aufnehmen könnte. 12. Den Export von Planungsleistungen fördern Wir unterstützen ihre Forderung nach einem verstärkten internationalen Auftritt der planenden Berufe und begrüßen die Initiativen der Bundesregierung zur Verbesserung der Marktchancen im internationalen Bereich. Für Bündnis 90 / Die Grünen: Franziska Eichstädt-Bohlig 1. Unter dem Leitbild „Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung“ wollen wir die Städte stärken und den zusätzlichen Flächenverbrauch wirksam reduzieren. Deshalb setzen wir uns für die Beibehaltung der Gewerbesteuer und eine Reform der Grundsteuer ein. Wir werden einen Klimaschutzfond auflegen mit dem Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden angestoßen werden. Wir wollen zukünftig die finanziellen Mittel von Bund, Ländern und der Europäischen Union ressortübergreifend bündeln und auf das gemeinsame Ziel der Stärkung der Städte konzentrieren. Um den zusätzlichen Flächenverbrauch einzuschränken, wollen wir Subventionen, die die Zersiedelung der Landschaft und den Flächenverbrauch künstlich anheizen, abbauen und eine Versiegelungsabgabe prüfen. 2. Wir wollen die Wohnungsbau- und Städtebaupolitik als Konsequenz auf den wirtschaftlichen und demografischen Wandel noch konsequenter als bisher auf den Bestand konzentrieren. Die Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West müssen fortgesetzt werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist das größte Altbausanierungsprogramm Europas, wir wollen es ausweiten. 3. Wir unterstützen die Forderung der Kammern und Berufsverbände, gegenüber der EU und anderen europäischen Ländern das Niveau der deutschen Berufs-anerkennung, der Dienstleistungs- und Vergaberegeln zu verteidigen und zu sichern. Wir stellen uns gegen einen ruinösen Preiswettbewerb und werden alles tun, damit die EU-Dienstleistungsrichtlinie die Orientierung am Herkunftsland ändert. 4. Wir befürworten eine umfassende Reform der HOAI. Es müssen insbesondere weitergehende Anreize für Kosten sparendes Bauen geschaffen werden. Die Honorare sollen weitestgehend von den Baukosten abgekoppelt werden. Die HOAI ist dabei allerdings als gesetzlich verbindliche Preisrechtsverordnung auch im Interesse der Verbraucher zu erhalten. 5. Die Trennung von Planung und Bauausführung ist die Gewährleistung, dass sowohl die Qualität der Arbeit als auch die Kosten der Baumaßnahme einer stetigen Kontrolle unterliegen. Trotz Reformbedarf stehen wir zum Erhalt von VOB, VOL und VOF. Wir bedauern die aktuelle Vergabepraxis der öffentlichen Hand, dass häufig das billigste und nicht mehr das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommt. 6. Wir unterstützen die Forderung nach Einhaltung des Wettbewerbsprinzips. Insbesondere sollen auch für spezifische Verkehrsbauwerke Wettbewerbe ausgelobt werden. Allerdings kann der Bund dies gegenüber der Bahn AG nur bei den öffentlich finanzierten Schienenwegsinvestitionen durchsetzen. Die bundeseigenen Liegenschaftsgesellschaften sollen ausschließlich Liegenschaftsverwaltung, Verkaufsplanung und Bauherrenverantwortung tragen. 7. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden mit der Studiengangsstruktur auch die Studiengangsinhalte und die Organisationsabläufe in den Hochschulen überarbeitet. Die KMK hat den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse beschlossen, so dass die verschiedenen Grade auf Master-Ebene nach einem 5jährigen Vollzeitstudium erworben werden, das stärker als bisher typisiert werden kann. Dadurch kann zwischen anwendungsorientierter, künstlerischer oder forschungsorientierter Schwerpunktsetzung differenziert und so die Qualität erhöht werden. 8. Die Bauforschung in den Bereichen ökologisches und nachhaltiges Bauen, gesundes Wohnen und Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss weiter gestärkt werden. Zukünftig soll die Bauforschung noch stärker als bisher in den Kontext handlungsorientierter Klimaschutzstrategien gestellt werden. 9. Die Überforderung der öffentlichen Bauherrn manifestiert sich zunehmend in mangelhafter Bauqualität, überhöhten Baukosten und überzogenen Fertigstellungsterminen. Wir halten einen stärkeren Fokus auf die Qualifizierung der Mitarbeiter für notwendig. Wir fordern – auch angesichts des demographischen Wandels – eine stärkere Konzentration auf den Erhalt von öffentlichen Bauten und öffentlicher Infrastruktur. ÖPP können im Einzelfall einen Beitrag zum Abbau des öffentlichen Investitionsstaus liefern, wenn ihre Vergabe an transparente und eindeutige Regeln geknüpft ist, wie z.B. die Berücksichtigung von Wettbewerben oder den Urheberschutz. 10. Wegen der zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ist das deutsche Planungs- und Umweltrecht, trotz vieler Verbesserungen die wir Grünen durchgesetzt haben, noch immer unübersichtlich und uneinheitlich. Wir haben daher das BauGB reformiert und machen uns weiterhin stark für ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB), das bisher vom Bundesrat verhindert wurde. 11. Wir setzen uns für eine zügige Realisierung der Bundesstiftung Baukultur ein. Im Bundeshaushalt stehen dafür als Bundesanteil für die Stiftung jährlich rund 1,5 Mio. Euro bereit. Dazu muss aber die parteipolitisch motivierte Blockadehaltung des Bundesrates überwunden werden. 12. Die unter Rot-Grün begonnene Exportförderung für Architektur-, Ingenieur- und Landschaftsplanungsleistungen soll in Abstimmung mit den Kammern und Verbänden auf EU-Ebene, WTO-Ebene und bei den Auslandsvertretungen systematisch ausgebaut und weiterentwickelt werden. Für die FDP: Joachim Günther 1. Die finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden ist eine zentrale Forderung der FDP, um die konjunkturelle Talfahrt zu beenden und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Neue Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Bildungseinrichtungen und in den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur zählen zu den notwendigsten Maßnahmen. Die FDP setzt sich für eine umfassende Gemeindefinanzreform ein, die zum einen die Abschaffung der Gewerbesteuer zugunsten eines eigenen Hebesatzrechts auf Einkommens- und Körperschaftssteuer und die Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer beinhaltet. Zum anderen muss durch die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz der Bund verpflichtet werden, die Kosten der sozialen Leistungen, die er den Kommunen aufbürdet, selbst zu tragen. Entsprechende Gesetzentwürfe hat die FDP bereits vorgelegt. 2. Die FDP wird sich dafür einsetzen, Wohneigentum zu fördern, Wohnraum für sozial Schwache bereitzustellen sowie die Wohnungsmärkte insgesamt mehr zu liberalisieren. Der demographische Wandel, die derzeitigen wirtschaftlichen und ökologischen Verhältnisse führen zu städtebaulichen Problemen, die die Städte und Gemeinden nicht ohne Hilfe des Bundes lösen können. Die FDP begrüßt deshalb grundsätzlich Förderprogramme, die der Stadtentwicklung dienen. Sie wird sich daneben insbesondere für Deregulierung und Abbau investi-tionshemmender Reglementierungen im Bereich der Wohnungswirtschaft einsetzen, um bei regionalen unterschiedlichen Entwicklungen den Investoren hinreichend Gestaltungsspielraum zu schaffen. Die FPD wird sich für die Fortführung der Stadtumbauprogramme Ost und West sowie „Soziale Stadt“ einsetzen. Es ist ein Missverständnis, dass durch den Abbau von Subventionen Mittel „frei werden“, also für andere Zwecke ausgegeben werden können. Im Haushalt klafft ein strukturelles Defizit von ca. 60 Milliarden Euro. Wegfallende Subventionen (u.a. Eigenheimzulage) tragen dazu bei, dieses Defizit und damit die Neuverschuldung zu verringern. Einer ausschließlichen Hinwendung zur Förderung des Altbestandes wird die FDP nicht zustimmen, wenn dadurch der Neubau verhindert würde. Die Bürger wollen keine wohnungspolitische Erziehung, sondern Freiheit. 3. Die FDP ist grundsätzlich der Meinung, dass das hohe Niveau deutscher Planungsleistungen auch und gerade im europäischen und internationalen Wettbewerb ein herausragender Vorteil ist. Grundsätzlich beinhaltet ein Leistungswettbewerb im europäischen Binnenmarkt immer die Parameter Qualität und Preis. Auch vor dem Hintergrund der geplanten und heftig diskutierten EU-Dienstleistungsrichtlinie wird sich die FDP für die Einführung des Herkunftslandprinzips einsetzen. Eine vollständige Harmonisierung ist nicht realistisch und würde den Wettbewerb verschiedener Systeme klar behindern. Allerdings sehen auch wir die Notwendigkeit, für besonders sensible Branchen Übergangszeiträume – im Einzelfall auch großzügig bemessen – vorzusehen. Wir unterstützen grundsätzlich das Selbstverwaltungsprinzip der Wirtschaft und insbesondere der Freien Berufe. Insofern können wir uns gut vorstellen, dass das daraus resultierende deutsche Kammersystem eine wichtige Rolle bei der Umsetzung europäischer Liberalisierungsvorhaben spielen und damit den Staat an vielen Stellen entsprechend entlasten kann. 4. Die FDP will die HOAI konsequent modernisieren. Dabei ist offenkundig, dass im privaten Baubereich die Honorare bereits größtenteils frei ausgehandelt werden. Ein Gesetz, das so gut wie nicht angewendet wird, ist zumindest teilweise überflüssig. Im privaten Bereich treten wir deshalb für Vertragsfreiheit ein. Im öffentlichen Bereich liefert die HOAI eine gewisse Planungs- sicherheit und verhindert die Bildung von Mondpreisen. Hier muss auch der wettbewerbspolitische Schutzcharakter gegen den Missbrauch von Nachfragemacht grundsätzlich erhalten bleiben. Allerdings ist auch im öffentlichen Sektor eine konsequente Flexibilisierung notwendig, um Anreize für preiswertes und nachhaltiges Bauen zu schaffen.Wir wollen deshalb in einer moderneren HOAI großzügigere Spielräume für die Vertragspartner, Honorargrundlagen, die nur noch den Rahmen für die zu erbringenden Leistungen bilden, Bonisysteme für preiswerteres Bauen und Abschläge für Preisüberschreitungen. 5. Die FDP wird dafür eintreten, dass das in der kommenden Legislaturperiode zu novellierende Vergaberecht mittelstandsgerecht ausgestaltet wird. Die strikte Trennung der Vergabe von Planung und Bauausführung kann dabei ein Weg sein, der insbesondere die Interessen des Bauherrn, nämlich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungsausführung, in den Mittelpunkt stellt. Die Vergaberegeln für öffentliche Aufträge müssen grundsätzlich so ausgestaltet werden, dass sie aus der Sicht des Steuerzahlers die effizienteste Lösung versprechen. 6. Die FDP ist die Partei der Sozialen Marktwirtschaft und des Wettbewerbs. Wir werden uns selbstverständlich dafür einsetzen, dass das Wettbewerbsprinzip dort, wo der Bund baut, durchgesetzt wird. Dies muss auch im vollen Umfang für öffentliche Unternehmen gelten. Wir betrachten darüber hinaus die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen als ordnungspolitische Daueraufgabe. Wo immer dies möglich ist, muss der privaten Leistungserstellung Vorrang eingeräumt werden. Wir werden uns auch für mehr Wettbewerb bei der Planung von Verkehrsbauwerken einsetzen. Ob allerdings eine Kommission unter Vorsitz des Bundesbauministers die richtige Institution ist, das Wettbewerbsprinzip bei allen Bauten des Bundes durchzusetzen, ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Das hängt im Zweifelsfall von der Zusammensetzung und der damit zusammenhängenden Interessenlage der Kommissionsmitglieder ab. 7. Die FDP teilt die Auffassung der planenden Berufe, dass die gestuften Studiengänge zur Verbesserung der Betreuung der Studierenden führen müssen. Aus genau diesem Grund hat sich die FDP-Bundestagsfraktion stets für die konsequente Umsetzung des Bologna-Prozesses ausgesprochen. Die genannten fachlichen Anforderungen sowohl für Architekten als auch für Ingenieure sind auch nach Ansicht der FDP für die entsprechenden Studiengänge maßgeblich. Wir erwarten, dass sie von den Hochschulen und den Akkreditierungsagenturen entsprechend berücksichtigt werden. Der von der FDP angestrebte verstärkte Wettbewerb der mit umfassender Autonomie auszustattender Hochschulen um die Studierenden wird sich wesentlich über die Qualität der angebotenen Studiengänge entscheiden. 8. Die Kürzungen der Haushaltsmittel für Bauen und Wohnen, wie z.B. im Haushalt des Jahres 2005 um 41,67 %, stehen im Gegensatz zur Bedeutung dieses Gebiets für Mensch und Umwelt. Der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Bauens kommt vor dem Hintergrund einer immer notwendiger werdenden Energieeinsparung, von der Herstellung neuer Baustoffe und Bauprodukte bis zu neuartigen Sanierungskonzepten im Bestand, große Bedeutung zu. Darüber hinaus geht es um die energetische Optimierung zum Erreichen des Niedrigenergie- bzw. Passivhausstandards im Neubau und das Energiesparen im Bestand. Die aktive und passive Nutzung von natürlichen Energien durch entsprechende Konstruktionen und Materialien muss vorangetrieben werden. 9. Für die FDP ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die öffentlichen Bauherrn sich weitgehend auf ihre Bauherrenfunktion konzentrieren und alle Leistungen, die über den Markt im Wettbewerb erbracht werden können, auch über den Markt beziehen sollten. Natürlich müssen öffentliche Bauverwaltungen personell angemessen und fachlich kompetent ausgestattetet sein. Die FDP fordert schon lange eine konsequente Umschichtung von konsumtiven hin zu den investiven Ausgaben. Denn nur bei einer Verstärkung von öffentlichen Infrastrukturinvestitionen werden wir auf Dauer mehr Wachstum und Beschäftigung in unserem Land generieren können. Auch die in der Zukunft hoffentlich verstärkt zum Einsatz kommenden ÖPP-Modelle müssen die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstandes und der planenden Berufe nutzen können. Hier werden wir uns nachdrücklich dafür einsetzen, Benachteiligungen für mittelständische Unternehmen zu vermeiden oder diese durch gesetzgeberische Klarstellungen abzubauen. 10. Bei einer Wiederaufnahme der Föderalismus-reform sollte grundsätzlich mehr Mut zu „Wettbewerbsföderalismus“, zu Vielfalt und zum Lernen vom Besseren bewiesen werden. Es muss eine sinnvolle Zuordnung der Kompetenzen unter Effizienzgesichtspunkten und nach der strikten Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips im Mittelpunkt stehen. Eine Reduzierung der Zustimmungs-gesetze auf einen Anteil von unter 30 % muss angestrebt werden. Ferner muss zwischen Bund und Ländern eine wirkliche Neuordnung der Finanzströme mit Steuerautonomie für die Länder und einer Reform des Länderfinanzausgleichs erfolgen. Der Bund muss die Kompetenz zur Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UGB) bekommen. In kleinen Teilbereichen, die nicht zwingend einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen (z.B. lokaler Sport- und Freizeitlärm), kann über Länderöffungsklauseln nachgedacht werden. 11. Die FDP setzt sich auch in der 16. Wahlperiode für die Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur ein. Die vom Bundesrat geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilen wir nicht. Allerdings sind wir der Auffassung, dass es der Aufgabe der Stiftung und der breiten gesellschaftlichen Bedeutung eher entspricht, wenn sie als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet wird 12. Für die FDP ist es selbstverständlich, dass der Instrumentenkasten zur Außenwirtschaftsförderung an den Bedürfnissen der diese Instrumente nutzenden Wirtschaftsbereiche orientiert sein muss. Insofern ist eine Anpassung an die Bedürfnisse der ihre Dienstleistungen exportierenden Freien Berufe im Rahmen einer Überprüfung des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums ein wesentliches Anliegen der FDP. Auch im Rahmen der WTO-Verhandlungen muss alles getan werden, den außereuropäischen Marktzutritt für Architekten und Stadtplaner zu verbessern. Für die Linkspartei.PDS: Dagmar Enkelmann Unsere Standpunkte und Vorschläge, mit denen wir im Bundestag die Baupolitik mitgestalten wollen, stimmen weitgehend mit den im Deutschen Architektenblatt abgedruckten Wahlprüfsteinen überein. Die Prüfsteine enthalten umfassend aufgelistete Aufgabenstellungen mit wegweisenden Lösungsansätzen aus der Arbeit der organisierten Architekten, Ingenieure und Stadtplaner. Auch wir fordern eine Investitionsoffensive zur Erhöhung der Nachfrage und zum Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus für die Gebietskörperschaften. Zur Finanzierung haben wir im Bundestag bereits 1999 ein Konzept für den Einstieg in eine Reform der Kommunalfinanzierung (BT-DS 14/1302) vorgelegt. In weiter entwickelter Form findet es sich auch in unserem aktuellen Steuerkonzept und im Wahlprogramm wieder. Unsere Eckpunkte für eine Reform der Kommunalfinanzierung sind: Die verfassungsrechtliche Festschreibung der Kongruenz von Aufgabenübertragung und Finanzierung, - die Reform der Gewerbesteuer,
- die Neuordnung der Kommunalanteile an der Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuer,
- die Modernisierung der Grundsteuer unter Beachtung ökologischer und stadtentwicklungspolitischer Belange,
eine Investitionspauschale für ostdeutsche und finanzschwache westdeutsche Kommunen aus Bundesmitteln, die gesamtwirtschaftliche Schieflagen ausgleicht, welche die Bundesländer selbst nicht beheben können. Bei der Beratung des Bundeshaushalts werden wir uns dafür einsetzen, dass der Bund ausreichende Haushaltsmittel zur Erhaltung, Pflege und Modernisierung der bundeseigenen Infrastruktur, insbesondere der Bauten, Verkehrswege und Brückenbauwerke bereitstellt. Seit langem fordern wir, dass die kommunalen Planungen besser koordiniert, die innerstädtischen Brachen mobilisiert und der Flächenverbrauch reduziert wird. Wir schlagen vor, alle staatlichen Fördermittel der sozialen Wohnraum- und Stadtentwicklung zu bündeln und den Kommunen mehr Eigenverantwortung zur flexiblen und bedarfsgerechten Verwendung einzuräumen. Bei der Stadtentwicklung muss die Verdichtung nach innen Vorrang haben. Die um sich greifende Verlagerung von Einkaufs- und Gewerbeflächen in außerstädtische Bereiche zu Lasten der innerstädtischen Gewerbetreibenden muss gestoppt werden. Um weiterer Zersiedlung entgegen zu wirken, wollen wir Einsparungen aus der Eigenheimzulage für die Städtebauförderung einsetzen. Die öffentliche Wohnungsförderung ist stärker nach der Situation in Ländern und Regionen zu differenzieren. In wirtschaftlichen Wachstumsregionen ist der Neubau sozialer, preiswerter Mietwohnungen nötig. In anderen Städten oder Regionen kann der Bedarf durch Belegungsrechte oder die Förderung des Erwerbs bzw. der Sanierung von Altbauten gedeckt werden. Entsprechend ist die Wohnraumförderung anzupassen und finanziell auszustatten. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien muss das hohe Niveau deutscher Planungsleistungen z.B. hinsichtlich Berufsanerkennung, Dienstleistungsfreiheit und Vergabe gewahrt werden. Außerdem stellen wir uns gegen den ruinösen Preiswettbewerb aufgrund unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen im europäischen Binnenmarkt. Unsere volle Unterstützung findet die zügige Novellierung der HOAI als vergütungsgerechtes und verbindliches Preisrecht mit mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit. |