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Wahlprüfsteine 2005 der planenden Berufe in Deutschland
Bundesarchitektenkammer e.V. 01.09.2005

Zur Bundestagswahl 2005 wenden sich die deutschen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner (1) an die zur Wahl stehenden Parteien und ihre Kandidaten und bitten sie, zu unseren Forderungen für die kommende 16. Legislaturperiode Stellung zu nehmen. Der deutschen Bauwirtschaft und mit ihr den planenden Berufen geht es zurzeit schlecht. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Planungs- und Bausektors müssen die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Architekten, Ingenieure und Stadtplaner angepasst werden. Wir wollen die Qualität der geplanten Umwelt zum Wohle der Bürger verbessern – doch dazu brauchen wir die Unterstützung von Parlament und Regierung.

Diese Wahlprüfsteine 2005 werden von den folgenden Kammern und Verbänden eingefordert:

  • Bundesarchitektenkammer (BAK)
  • Bund Deutscher Architekten (BDA)
  • Bund Deutscher Baumeister (BDB)
  • Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA)
  • Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
  • Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL)
  • Bundesingenieurkammer (BIngK)
  • Verband Beratender Ingenieure (VBI)
  • Verband Deutscher Architekten (VDA) e.V.
  • Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI)
  • Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands e. V. (VFA)
  • Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und
  • Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO)

1.  Investitionsstau im Bausektor auflösen

Die knappen Haushaltsmittel haben zu einem Investitionsstau der öffentlichen Hand geführt, vor allem auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Zahlreiche öffentliche Gebäude – vor allem Schulen, Kindertagesstätten, Berufsschulen – sind dringend sanierungsbedürftig, ebenso wie öffentliche Grün- und Freianlagen, Straßen und die Kanalisation. Deutschland braucht eine Infrastrukturoffensive auf allen Ebenen.

Die Städte und Gemeinden befinden sich aufgrund der derzeitigen Steuergesetzgebung in einem ruinösen Standortwettbewerb, der Flächenverbrauch und Zersiedlung fördert, obwohl aufgrund des demografischen Wandels eine Konzentration der baulichen Tätigkeit auf die Kernstädte notwendig wäre. Die Sicherstellung der Gemeindefinanzierung ist Voraussetzung für die adäquate Erfüllung kommunaler Aufgaben – auch im Bereich des Planens und Bauens.

 Forderungen

  • Wir fordern eine Investitionsoffensive, damit insbesondere die Gebietskörperschaften in die Lage versetzt werden, ihre Schulbauten, Kindertagesstätten, Berufsschulen, Infrastruktur-Bauten, Verkehrs- und Grünanlagen und Versorgungsnetze zu erhalten und zu verbessern. Dies käme besonders der mittelständischen Wirtschaft zugute. Wir erwarten, dass der Bund ausreichende Haushaltsmittel zur Erhaltung, Pflege und Modernisierung der bundeseigenen Infrastruktur, insbesondere der Bauten, Verkehrswege und Brücken-Bauwerke bereitstellt.
  • Wir fordern eine Verbesserung der Koordination der kommunalen Planungen mit dem Ziel eines reduzierten Flächenverbrauchs und einer Mobilisierung der innerstädtischen Brachen.

2.  Die Wohnungs- und Städtebaupolitik verstärkt auf den Bestandsbau ausrichten

Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft stehen vor einer neuen Situation: Wohnungsleerstände in vielen Städten, Wohnungsmangel in einigen Wachstumsregionen. Die Förderung des Wohnungs- und Städtebaus muss effizienter, transparenter und direkter wirken, sie muss ihre Treffgenauigkeit durch eine Reduzierung der flächendeckenden Subventionen zugunsten regional gestalteter Programme erhöhen, sie muss sich mehr als bisher an der Nachhaltigkeit, an den Gebrauchskosten (Lebenszykluskosten) der Bauwerke und an sozialen Kriterien orientieren.

Die Bedeutung von Umbau und Modernisierung von Gebäuden und deren Anforderungen an neue Nutzungs- und Lebensformen steigt ständig. Dies gilt nicht zuletzt auch für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung.

Forderung

  • Wir fordern die Zusammenfassung der Städtebau- und Wohnungsbauförderung zu einer regional und qualitativ differenzierten Förderpolitik und eine deutlich verbesserte Förderung des Bauens im Bestand und des Stadtumbaus in West und Ost. Die im Rahmen des Subventionsabbaus frei werdenden Mittel sollen für eine energetische, ökologische und städtebauliche Verbesserung des Bestands und die Bauforschung verwendet werden.

3.    Die Qualität freiberuflicher Planungsleistungen auch in einem europäischen Binnenmarkt stärken

 Die Bundesregierung muss sich insbesondere auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das deutsche Prinzip der Trennung von Planung und Bauausführung nicht durch europäische Regelungen, die durch den Einfluss von Großunternehmen in anderen Ländern geprägt sind, unterlaufen wird. Ebenso darf das hohe Niveau für den Schutz der Verbraucher, welches sowohl in der 1985 verabschiedeten Architektenrichtlinie (zukünftig Berufsanerkennungsrichtlinie) als auch in der Entschließung des Rates vom 12. Februar 2001 zur architektonischen Qualität der städtischen und ländlichen Umwelt zum Ausdruck kommt, nicht abgesenkt werden.

Forderungen

  • Wir fordern die Bundesregierung auf, über den Ministerrat der EU sowie bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht, insbesondere in den Bereichen Berufsanerkennung, Dienstleistungsfreiheit und Vergabe, das hohe Niveau deutscher Planungsleistungen zu sichern.
  • Wir fordern, die Wettbewerbsfähigkeit mittelständisch organisierter Planungsbüros in Deutschland mit hohem Qualitätsanspruch vor einem ruinösen Preiswettbewerb aufgrund unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen im europäischen Binnenmarkt sowie auf globaler Ebene zu schützen und deren Potenzial zu fördern.
  • Wir fordern, die staatsentlastende Arbeit des deutschen Kammerwesens bei der  Umsetzung europäischer Deregulierungsvorhaben zu fördern.

 4.  Die Honorarordnung reformieren

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit verbindlichen Honorarregelungen liegt im öffentlichen Interesse, denn sie gewährleistet ein Höchstmaß an Verbraucherschutz. Die strukturelle Überarbeitung der HOAI muss zügig vorangetrieben werden, um zu mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit zu gelangen. Dabei muss sich der Anwendungsbereich auf Basis der Ermächtigungsgrundlage über den gesamten Planungsprozess erstrecken.

Forderung

  • Wir fordern eine zügige Novellierung der HOAI als verbindliches Preisrecht auf der Basis der geleisteten Vorarbeiten, die den berechtigten Interessen der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen Rechnung trägt.

5.  Die Vergabe öffentlicher Aufträge transparent und qualitätsorientiert regeln

Die deutschen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner bekennen sich zum Leistungswettbewerb: Es sollen sich die Architekten, Ingenieure und Stadtplaner durchsetzen, die besonders gute, gestalterisch, konstruktiv und technisch überzeugende, wirtschaftlich und ökologisch vernünftige Bauten planen. Der Preiswettbewerb, das heißt die Vergabe von Planungsleistungen allein nach ihrem Preis, ist verfehlt, denn billigere Planung heißt in aller Regel weniger und schlechtere Planung. Wer am Planen spart, zahlt beim Bauen und beim Betrieb drauf.

Forderungen

  • Wir fordern die Trennung von Planung und Bauausführung als Grundvoraussetzung dafür, dass Architekten, Ingenieure und Stadtplaner die Bauherren als deren Treuhänder unabhängig, umfassend und kompetent beraten. Nur so kann eine sparsame Mittelverwendung bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität und weitest möglicher Verhinderung von Korruption gewährleistet werden. Die Trennung von Planung und Ausführung (Vier-Augen-Prinzip) verhindert, dass die Interessen ausführender Unternehmen anstelle der Interessen des Bauherrn Qualität und Wirtschaftlichkeit des Resultats bestimmen. Nur eine getrennte Vergabe von Planung und Bauausführung eröffnet den Weg in Vergabeverfahren, die optimale Ergebnisse gewährleisten.
  • Wir fordern Vergaberegeln für öffentliche Aufträge, die das wirtschaftlichste Angebot und nicht den Bieter mit dem billigsten Angebot berücksichtigen.

6.  Mehr Planungswettbewerbe ausloben

Die öffentlichen Auftraggeber haben eine Vorbildfunktion, um zu verdeutlichen, dass der Planungswettbewerb der beste Weg für eine Bauaufgabe ist, eine gestalterisch, konstruktiv und wirtschaftlich optimale Lösung zu finden. Die Wettbewerbsregeln bieten für jede Bauaufgabe passende Wettbewerbsformen an, und der Bauherr bekommt über den Wettbewerb eine Fülle unterschiedlicher Lösungen, aus denen er auswählen kann. Der Wettbewerb als Optimierungsverfahren lohnt sich allein schon durch rationellere und preiswertere Vorschläge.

Forderungen

  • Wir erwarten, dass die Bundesregierung überall dort, wo der Bund baut, bauen lässt oder das Bauen anderer Bauherren überwiegend unterstützt, das vom Bundesbauminister festgelegte Wettbewerbsprinzip durchsetzt, auch bei den so genannten Zuwendungsempfängern und den Unternehmen, die wie Deutsche Bahn AG ganz oder teilweise dem Bund gehören.
  • Wir fordern, dass bundeseigene Liegenschaftsgesellschaften nicht selber Planungsaufgaben übernehmen, sondern sich auf die Kontrolle von Kosten, Terminen, Bauvorschriften und Genehmigungsverfahren konzentrieren.
  • Wir fordern Wettbewerbe auch für die Planung von Verkehrsbauwerken, insbesondere von Bahn- und Straßenbrücken, Bahnhöfen, Flughäfen usw.
  • Wir fordern, dass in der Bundesregierung eine Kommission unter Vorsitz des Bundesbauministers gebildet wird, der alle öffentlichen Bauherren auf Bundesebene ihre Bauprojekte vorlegen müssen, damit das Wettbewerbsprinzip bei allen Bundesbauten durchgesetzt werden kann.

7.  Die Ausbildung auf hohem Niveau stärken

Die zunehmende Komplexität von gestalterischen, technischen, funktionalen, organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen, die an Architekten, Ingenieure und Stadtplaner gestellt werden, erfordert eine Ausbildung von hoher Qualität. Zudem besteht die Verantwortung, Qualitätserfordernisse im Sinne des Verbraucherschutzes und der Baukultur zu gewährleisten. Aus diesem Grunde muss die Einführung der gestuften Studiengänge dazu benutzt werden, auch die Betreuungsintensität in den Studiengängen deutlich zu erhöhen. Zur Wahrung der Berufschancen für Absolventen müssen die Abschlüsse berufsbefähigend als Architekt bzw. Ingenieur sein und in einem globalen Markt in Europa wie auch international anerkennungsfähig bleiben. Für Architekten und Stadtplaner ist damit ein 5-jähriges Studium entsprechend UNESCO/UIA Charter for Architectural Education zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Architekten in einem globalen Markt erforderlich. Die Ausbildung von Ingenieuren muss den für die Akkreditierung von Studiengängen erarbeiteten hochwertigen fachlichen Standards des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) entsprechen.

Forderung

  • Wir erwarten, dass die Weiterentwicklung der Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses dazu genutzt wird, die Qualität der Ausbildung basierend auf dem Niveau des „Dipl.-Ing.“ anzuheben. Der international gute Ruf der deutschen Architekten- und Ingenieurausbildung und damit die internationale Anerkennung sind auf hohem Qualitätsniveau sicher zu stellen.

8.  Die Bauforschung innovativ und zukunftsfähig gestalten

Der Forschungsbedarf in der Baubranche, die einschließlich der beteiligten dienstleistenden Berufe nach wie vor die meisten Arbeitsplätze in Deutschland anbietet, ist insbesondere unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit hoch. So werden zukünftig Bauvorhaben verstärkt über den gesamten Lebenszyklus betrachtet werden müssen. Der Neubau wird in den Hintergrund treten, das Bauen im Bestand zum Schwerpunkt werden. Damit sind Fragen zu lösen, die den Bauablauf und die Bautechnik betreffen, aber auch die sinnvolle Umnutzung/Umorganisation oder gar Entsorgung von Gebäuden und Stadtstrukturen. Mit der Initiative Architektur und Baukultur wurde deutlich, dass Nachhaltigkeit und das Bewusstsein für die gebaute Umwelt die Gesellschaftsentwicklung wesentlich prägen. Entwicklungen und Zukunftsperspektiven sind durch begleitende Forschung aufzuzeigen.

Forderung

  • Wir erwarten vor dem Hintergrund anhaltender Schwierigkeiten der deutschen Baukonjunktur ein stärkeres Engagement der Bundesregierung für die Forschung im Bausektor, um die Innovations- und Zukunftsfähigkeit zu erhalten bzw. negativen Trends gegensteuern zu können. Die Einflüsse, die das Bauen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt hat, müssen wissenschaftlich begleitet werden, um maßgebliche Entwicklungen nicht zu verpassen.

9.  Den verantwortungsbewussten und qualitätsorientierten öffentlichen Bauherrn stärken

Der „Bauherr Demokratie“ braucht eine angemessene und qualifizierte Personalausstattung der Planungs- und Bauämter, um die Bauherrenfunktion und die fachtechnische Projektbegleitung wahrnehmen zu können. Staatliche Bauvorhaben wirken als Vorbilder und haben Signalwirkung für die gestaltete Umwelt. Für die Planungsaufgaben der öffentlichen Hand sind regelmäßig freiberufliche Architekten, Ingenieure und Stadtplaner einzuschalten.

Forderungen

  • Wir fordern eine Konzentration des öffentlichen Bauherrn auf seine Bauherrenfunktion und fordern für die öffentlichen Bauverwaltungen einen angemessenen und fachlich kompetenten Personalbestand.
    Wir fordern eine Steigerung der öffentlichen Bauinvestitionen auf Basis einer Reduzierung der konsumtiven Ausgaben des Staates.
  • Wir fordern für öffentliche Bauvorhaben, die im Rahmen von so genannten Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) vergeben werden, klare Regeln, die neben den Architekten- und Ingenieurwettbewerben eine angemessene Vergütung der erbrachten Planungsleistungen und den Urheberrechtsschutz berücksichtigen.

10.  Bundesweit Planungs- und Umweltrecht vereinheitlichen

Die deutschen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner ebnen den Weg für rechtssichere, zügige Investitionsentscheidungen bei gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Um Vertrauen für rechtssichere Planungsentscheidungen zu schaffen, besteht Bedarf, Planungsverfahren teilweise zu vereinfachen und bundesweit zu vereinheitlichen.

Forderung

  • Wir fordern, die Kompetenzen im Rahmen einer Föderalismusreform klar zu trennen. Der Bund braucht eine umfassende Kompetenz in Form der konkurrierenden Gesetzgebung zur Herstellung eines einheitlichen Rechtsrahmens in Deutschland und insbesondere zur Schaffung eines kompatiblen, übersichtlichen und gesellschaftlich akzeptierten Planungs- und Umweltrechts. Dabei sind bewährte Verfahrens- und materielle Umweltstandards zu erhalten.

11.  Die Förderung der Baukultur als festen Bestandteil der Politik verankern

Die gebaute Umwelt prägt das alltägliche Leben der Menschen in hohem Maße. Deshalb muss das gesellschaftliche Bewusstsein für Baukultur gestärkt werden. Baukultur hat viele Dimensionen. In ihr sind technische, wirtschaftliche und gestalterische Aspekte untrennbar miteinander verbunden. Baukultur braucht gesellschaftliche Verständigung über gemeinsame Werte, über unsere Geschichte und Tradition und über unsere Zukunft.

In vielen Ländern Europas ist Baukultur ein etabliertes Politikfeld. Auch in Deutschland ist das öffentliche Interesse an Baukultur in den letzten Jahren dank der Initiative Architektur und Baukultur spürbar gewachsen. Um breite Bevölkerungskreise zu erreichen, muss der einmal in Gang gesetzte Dialog weiter vertieft werden.

Forderungen

  • Die von allen Bundestagsfraktionen beschlossene Einrichtung einer „Stiftung Baukultur“ auf Bundesebene muss umgesetzt werden, um das gesellschaftliche Bewusstsein für Baukultur zu fördern. Die Stiftung bedarf einer soliden Ausstattung. Wir fordern, die Bundesmittel dem geschätzten jährlichen Finanzbedarf der Stiftung anzupassen und dauerhaft bereit zu stellen. Baukultur muss dauerhaft in der Exekutive angesiedelt bleiben. Wir fordern, auch in Zukunft ein ausreichend ausgestattetes Referat für Architektur und Baukultur beizubehalten.

12.  Den Export von Planungsleistungen fördern

Architekten, Ingenieure und Stadtplaner aus Deutschland planen und bauen vermehrt grenzüberschreitend. Unterstützt wird der Export von Planungsleistungen durch die gemeinsame Initiative der Architekten und Ingenieure zur Etablierung des Qualitätssiegels „Planned in Germany“ im Ausland. Mit dem Netzwerk Architekturexport (NAX) verfolgt die Bundesarchitektenkammer im Rahmen ihrer berufspolitischen Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Planungsleistungen und die Erhöhung der beruflichen Mobilität. Sie setzt sich für eine Verbesserung des Ansehens deutscher Architektur, Ingenieur- und Stadtplanungsleistungen und die Erhöhung der Chancen deutscher Architekten, Ingenieure und Stadtplaner im Ausland ein.

Forderung

  • Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Instrumente der Außenwirtschaftsinformation und -förderung an die Bedürfnisse der ihre Dienstleistungen exportierenden Freien Berufe. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung über die EU-Kommission für eine Verbesserung des außereuropäischen Marktzutritts für Architekten und Stadtplaner im Rahmen der WTO Verhandlungen einsetzt und die planenden Berufe vermehrt an Delegationsreisen beteiligt.

(1) Im Folgenden verwenden wir aus Gründen der Sprachökonomie nur die männliche Form. Selbstverständlich sind beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen.

Antworten

Für die CDU/CSU: Dirk Fischer

Die Wahlprüfsteine der planenden Berufe zeigen, wie die Defizite rot-grüner Regierungspolitik auf deren spezifischen Belange zurückschlagen. Ausbleibende Investitionen im öffentlichen Sektor, Unsicherheiten bei künftigen Entwicklungen im europäischen Binnenmarkt oder auch das zurückhaltende Engagement bei der notwendigen Weiterentwicklung des Vergaberechts oder der HOAI gehen nicht mit den Erwartungen der planenden Berufe konform. Die Forderungen der Kammern und Verbände bilden eine solide Grundlage, die bei der Abwägung der ver-schiedenen Interessen bei künftigen Regierungsentscheidungen gesehen werden muss und sie zeigen Probleme auf, für die im Zuge der Regierungsarbeit im vertrauensvollen Miteinander Lösungen gefunden werden müssen.

CDU und CSU haben mit ihrem Regierungsprogramm ein Konzept für mehr Beschäftigung, Wachstum und Sicherheit in Deutschland vorgelegt. Bei dessen Umsetzung sind auch Entscheidungen zu treffen, die den planenden Berufen wieder mehr Optimismus für die Zukunft bringen, denn es gibt in Deutschland viele Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Leistungen von Architekten und Ingenieuren gebraucht werden.

So müssen z.B. die dringenden Probleme von Infrastruktur und Mobilität gelöst werden. Deshalb sichern wir die notwendigen Mittelzuweisungen für den Verkehrs-wegebau. Wir wollen die Einnahmen aus der LKW-Maut direkt an eine unabhängige Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur leiten und auch neue Formen der Infrastrukturfinanzierung fördern, z. B. durch eine verstärkte Nutzung der Möglichkeiten öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP). Zur Beschleunigung des Baus wichtiger Infrastrukturmaßnahmen sollen Planungen vereinfacht und Planungszeiten verkürzt werden. Wir räumen der Schaffung von Arbeitsplätzen in wichtigen Planungsvorhaben, z. B. im Bereich des Baurechts und des Straßenbaus, einen besonderen gesetzlichen Stellenwert bei der Abwägung mit anderen Zielen ein.

Ebenso gibt es im Wohnungs- und Städtebau Handlungsbedarf. In wirtschaftsstarken Ballungszentren ist trotz des deutschlandweit relativ ausgeglichenen Wohnungsmarktes heute wieder ein latenter Wohnungsmangel zu verzeichnen. Die Fertigstellungszahlen für den Wohnungsbau bleiben aber deutlich hinter dem Maß des Erforderlichen zurück. Von einer wirksamen Integration des selbst genutzten Wohneigentums in die geförderte private Altersvorsorge und von einem unbürokratischen technologieoffenen Marktanreizprogramm zur energetischen Sanierung im Gebäudebestand können wichtige Investitionsschübe ausgehen.

Andererseits gibt es Regionen, die mit dauerhaftem Wohnungsleerstand rechnen müssen. Zur Gewährleistung einer soliden Stadtentwicklung bei sinkenden Einwohnerzahlen muss dort der Stadtumbauprozess forciert werden. Der Rückbau kann aber noch besser mit einer Stärkung der Innenstädte einhergehen. Die Förderung des Stadtumbaus muss die Rahmenbedingungen für private Investitionen in Bestandsgebäude auch in schrumpfenden Städten verbessern sowie die Anpassung der technischen Infrastruktur noch stärker berücksichtigen.

CDU und CSU unterstützen die Absicht, die Auseinandersetzung mit den Fragen der Baukultur zu verstärken. Die Ansätze zu Errichtung einer Stiftung, die sich mit der Ästhetik und den Möglichkeiten guten Planens und Bauens sowie der Leistungsdarstellung von Architekten und Ingenieuren in Deutschland auf dem Weltmarkt auseinandersetzt, sind ermutigend, aber bestenfalls ein Anfang.

Eine Beseitigung der HOAI lehnen wir ab. Eine strukturelle Überarbeitung ist erforderlich, die im Kontext mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie gesehen werden muss. Ruinösen Wettbewerb wollen wir nicht.

 

Für die SPD: Wolfgang Spanier

1. Investitionsstau im Bausektor auflösen

Mit der Reform der Gewerbesteuer haben wir die Finanzkraft der Kommunen gestärkt. Die Gewerbesteuereinnahmen stiegen im Jahr 2004 um rund 5 Milliarden Euro.

Zusätzlich zu den jährlichen 10 Milliarden Euro an Verkehrsinvestitionen haben wir ein „2-Milliarden-Euro-Programm“  für 2005 bis 2008 eingestellt.

Neue Chancen ergeben sich durch ÖPP-Modelle zur Finanzierung von Bundesautobahnen und im öffentlichen Hochbau. Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen.

Zur weiteren Reduzierung des Flächenverbrauchs sollte in den Städten u.a. die Nutzung von Brachflächen Vorrang erhalten. Die Umsetzung kann allerdings nur vor Ort geschehen.

2. Die Wohnungs- und Städtebaupolitik verstärkt auf den Bestandsbau ausrichten

Wir werden die Förderprogramme Stadtumbau Ost/West, Soziale Stadt, Städtebauförderung, Denkmalschutz auf hohem Niveau fortsetzen. Ein Teil der Einsparungen der Eigenheimzulage fließt in diese Maßnahmen.

Das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird weitergeführt. Dafür stehen in 2006 und 2007 je 360 Millionen Euro zur Verfügung.

3. Die Qualität freiberuflicher Planungsleistungen auch in einem europäischen Binnenmarkt stärken

Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, das hohe Planungsniveau in Deutschland auf europäischer Ebene zu sichern. Bei der Umsetzung europäischer Richtlinien wollen wir das bewährte Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung beibehalten.

4. Die Honorarordnung reformieren

Wir sind für eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung der HOAI. Die Honorarordnung sollte grundsätzlich als verbindliches Preisrecht erhalten bleiben und Anreize zum kostengünstigen Planen und Bauen geben.

5. Die Vergabe öffentlicher Aufträge transparent und qualitätsorientiert regeln

Die in Deutschland gängige Praxis der Trennung von Planung und Ausführung hat sich bewährt und sollte auch in Zukunft beibehalten werden.

Die Regelung der VOF in § 16 und die EU-Vergaberichtlinie (Art. 53) lassen den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu. Diese Möglichkeit sollte vor Ort stärker genutzt werden.

6. Mehr Planungswettbewerbe ausloben

Wir wollen das Instrument des Wettbewerbs für Architekten- und Ingenieurleistungen stärken und die Akzeptanz bei privaten Bauherren verbessern. Die Wettbewerbsregeln (GRW 1995) sollten vereinfacht werden und wieder bundeseinheitlich sein. Beim Bundeshochbau bleiben wir beim Vorrang für Wettbewerbe. Auf das operative Geschäft der DB AG hat der Bund keinen Einfluss.

7. Die Ausbildung auf hohem Niveau stärken

Die Regelung der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren ist Ländersache. Bis zum Jahr 2010 sollen alle Diplomstudiengänge vollständig auf Bachelor- bzw. Masterabschlüsse umgestellt sein.

8. Die Bauforschung innovativ und zukunftsfähig gestalten

Im Rahmen der Innovationsoffensive werden wir die Mittel für die Bauforschung im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) verstärken.

9. Den verantwortungsbewussten und qualitätsorientierten öffentlichen Bauherrn stärken

Wir brauchen eine schlanke, aber mit qualifiziertem Personal ausgestattete öffentliche Bauverwaltung bei Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund beschränkt sich schon länger bewusst auf seine Bauherrenfunktion.

Bei der Umsetzung von ÖPP-Vorhaben haben wir erste Erfahrungen gesammelt. Preisrecht und Urheberrecht werden durch diese Modelle nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

10. Bundesweit Planungs- und Umweltrecht vereinheitlichen

In das Baugesetzbuch wurde erst 2004 die Umweltprüfung praktikabel und effizient integriert. Im Übrigen sollten das Städtebaurecht des Bundes und das Umweltrecht voneinander getrennt bleiben. Ihre Eigenständigkeit hat sich bewährt und gibt Rechtssicherheit.

11. Die Förderung der Baukultur als festen Bestandteil der Politik verankern

Der Deutsche Bundestag hat die Gründung einer Stiftung Baukultur einstimmig beschlossen. Die unionsgeführten Länder im Bundesrat haben verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Länder für die Kultur zuständig seien. Wir fordern ein Einlenken des Bundesrates. Der Bund leistet eine Anschubfinanzierung, mit der die Stiftung noch in 2005 ihre Arbeit aufnehmen könnte.

12. Den Export von Planungsleistungen fördern

Wir unterstützen ihre Forderung nach einem verstärkten internationalen Auftritt der planenden Berufe und begrüßen die Initiativen der Bundesregierung zur Verbesserung der Marktchancen im internationalen Bereich.

Für Bündnis 90 / Die Grünen: Franziska Eichstädt-Bohlig

1. Unter dem Leitbild „Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung“ wollen wir die Städte stärken und den zusätzlichen Flächenverbrauch wirksam reduzieren. Deshalb setzen wir uns für die Beibehaltung der Gewerbesteuer und eine Reform der Grundsteuer ein. Wir werden einen Klimaschutzfond auflegen mit dem Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden angestoßen werden. Wir wollen zukünftig die finanziellen Mittel von Bund, Ländern und der Europäischen Union ressortübergreifend bündeln und auf das gemeinsame Ziel der Stärkung der Städte konzentrieren. Um den zusätzlichen Flächenverbrauch einzuschränken, wollen wir Subventionen, die die Zersiedelung der Landschaft und den Flächenverbrauch künstlich anheizen, abbauen und eine Versiegelungsabgabe prüfen.

2. Wir wollen die Wohnungsbau- und Städtebaupolitik als Konsequenz auf den wirtschaftlichen und demografischen Wandel noch konsequenter als bisher auf den Bestand konzentrieren. Die Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West müssen fortgesetzt werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist das größte Altbausanierungsprogramm Europas, wir wollen es ausweiten.

3. Wir unterstützen die Forderung der Kammern und Berufsverbände, gegenüber der EU und anderen europäischen Ländern das Niveau der deutschen Berufs-anerkennung, der Dienstleistungs- und Vergaberegeln zu verteidigen und zu sichern. Wir stellen uns gegen einen ruinösen Preiswettbewerb und werden alles tun, damit die EU-Dienstleistungsrichtlinie die Orientierung am Herkunftsland ändert.

4. Wir befürworten eine umfassende Reform der HOAI. Es müssen insbesondere weitergehende Anreize für Kosten sparendes Bauen geschaffen werden. Die Honorare sollen weitestgehend von den Baukosten abgekoppelt werden. Die HOAI ist dabei allerdings als gesetzlich verbindliche Preisrechtsverordnung auch im Interesse der Verbraucher zu erhalten.

5. Die Trennung von Planung und Bauausführung ist die Gewährleistung, dass sowohl die Qualität der Arbeit als auch die Kosten der Baumaßnahme einer stetigen Kontrolle unterliegen. Trotz Reformbedarf stehen wir zum Erhalt von VOB, VOL und VOF. Wir bedauern die aktuelle Vergabepraxis der öffentlichen Hand, dass häufig das billigste und nicht mehr das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommt.

6. Wir unterstützen die Forderung nach Einhaltung des Wettbewerbsprinzips. Insbesondere sollen auch für spezifische Verkehrsbauwerke Wettbewerbe ausgelobt werden. Allerdings kann der Bund  dies gegenüber der Bahn AG nur bei den öffentlich finanzierten Schienenwegsinvestitionen durchsetzen. Die bundeseigenen Liegenschaftsgesellschaften sollen ausschließlich Liegenschaftsverwaltung, Verkaufsplanung und Bauherrenverantwortung tragen.

7. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden mit der Studiengangsstruktur auch die Studiengangsinhalte und die Organisationsabläufe in den Hochschulen überarbeitet. Die KMK hat den Qualifikationsrahmen für  deutsche Hochschulabschlüsse beschlossen, so dass die verschiedenen Grade auf Master-Ebene nach einem 5jährigen Vollzeitstudium erworben werden, das stärker als bisher typisiert werden kann. Dadurch kann zwischen anwendungsorientierter, künstlerischer oder forschungsorientierter Schwerpunktsetzung differenziert und so die Qualität erhöht werden.

8.  Die Bauforschung in den Bereichen ökologisches und nachhaltiges Bauen, gesundes Wohnen und Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss weiter gestärkt werden. Zukünftig soll die Bauforschung noch stärker als bisher in den Kontext handlungsorientierter Klimaschutzstrategien gestellt werden.

9. Die Überforderung der öffentlichen Bauherrn manifestiert sich zunehmend in mangelhafter Bauqualität, überhöhten Baukosten und überzogenen Fertigstellungsterminen. Wir halten einen stärkeren Fokus auf die Qualifizierung der Mitarbeiter für notwendig. Wir fordern – auch angesichts des demographischen Wandels – eine stärkere Konzentration auf den Erhalt von öffentlichen Bauten und öffentlicher Infrastruktur. ÖPP können im Einzelfall einen Beitrag zum Abbau des öffentlichen Investitionsstaus liefern, wenn ihre Vergabe an transparente und eindeutige Regeln geknüpft ist, wie z.B. die Berücksichtigung von Wettbewerben oder den Urheberschutz.

10. Wegen der zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ist das deutsche Planungs- und Umweltrecht, trotz vieler Verbesserungen die wir Grünen durchgesetzt haben, noch immer unübersichtlich und uneinheitlich. Wir haben daher das BauGB reformiert und machen uns weiterhin stark für ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB), das bisher vom Bundesrat verhindert wurde.

11. Wir setzen uns für eine zügige Realisierung der Bundesstiftung Baukultur ein. Im Bundeshaushalt stehen dafür als Bundesanteil für die Stiftung jährlich rund 1,5 Mio. Euro bereit. Dazu muss aber die parteipolitisch motivierte Blockadehaltung des Bundesrates überwunden werden.

12. Die unter Rot-Grün begonnene Exportförderung für Architektur-, Ingenieur- und Landschaftsplanungsleistungen soll in Abstimmung mit den Kammern und Verbänden auf EU-Ebene, WTO-Ebene und bei den Auslandsvertretungen systematisch ausgebaut und weiterentwickelt werden.

Für die FDP: Joachim Günther

1. Die finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden ist eine zentrale Forderung der FDP, um die konjunkturelle Talfahrt zu beenden und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Neue Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Bildungseinrichtungen und in den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur zählen zu den notwendigsten Maßnahmen. Die FDP setzt sich für eine umfassende Gemeindefinanzreform ein, die zum einen die Abschaffung der Gewerbesteuer zugunsten eines eigenen Hebesatzrechts auf Einkommens- und Körperschaftssteuer und die Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer beinhaltet. Zum anderen muss durch die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz der Bund verpflichtet werden, die Kosten der sozialen Leistungen, die er den Kommunen aufbürdet, selbst zu tragen. Entsprechende Gesetzentwürfe hat die FDP bereits vorgelegt.

2. Die FDP wird sich dafür einsetzen, Wohneigentum zu fördern, Wohnraum für sozial Schwache bereitzustellen sowie die Wohnungsmärkte insgesamt mehr zu liberalisieren. Der demographische Wandel, die derzeitigen wirtschaftlichen und ökologischen Verhältnisse führen zu städtebaulichen Problemen, die die Städte und Gemeinden nicht ohne Hilfe des Bundes lösen können. Die FDP begrüßt deshalb grundsätzlich Förderprogramme, die der Stadtentwicklung dienen. Sie wird sich daneben insbesondere für Deregulierung und Abbau investi-tionshemmender Reglementierungen im Bereich der Wohnungswirtschaft einsetzen, um bei regionalen unterschiedlichen Entwicklungen den Investoren hinreichend Gestaltungsspielraum zu schaffen. Die FPD wird sich für die Fortführung der Stadtumbauprogramme Ost und West sowie „Soziale Stadt“ einsetzen.

Es ist ein Missverständnis, dass durch den Abbau von Subventionen Mittel „frei werden“, also für andere Zwecke ausgegeben werden können. Im Haushalt klafft ein strukturelles Defizit von ca. 60 Milliarden Euro. Wegfallende Subventionen (u.a. Eigenheimzulage) tragen dazu bei, dieses Defizit und damit die Neuverschuldung zu verringern. Einer ausschließlichen Hinwendung zur Förderung des Altbestandes wird die FDP nicht zustimmen, wenn dadurch der Neubau verhindert würde. Die Bürger wollen keine wohnungspolitische Erziehung, sondern Freiheit.

3. Die FDP ist grundsätzlich der Meinung, dass das hohe Niveau deutscher Planungsleistungen auch und gerade im europäischen und internationalen Wettbewerb ein herausragender Vorteil ist. Grundsätzlich beinhaltet ein Leistungswettbewerb im europäischen Binnenmarkt immer die Parameter Qualität und Preis. Auch vor dem Hintergrund der geplanten und heftig diskutierten EU-Dienstleistungsrichtlinie wird sich die FDP für die Einführung des Herkunftslandprinzips einsetzen. Eine vollständige Harmonisierung ist nicht realistisch und würde den Wettbewerb verschiedener Systeme klar behindern. Allerdings sehen auch wir die Notwendigkeit, für besonders sensible Branchen Übergangszeiträume – im Einzelfall auch großzügig bemessen – vorzusehen.

Wir unterstützen grundsätzlich das Selbstverwaltungsprinzip der Wirtschaft und insbesondere der Freien Berufe. Insofern können wir uns gut vorstellen, dass das daraus resultierende deutsche Kammersystem eine wichtige Rolle bei der Umsetzung europäischer Liberalisierungsvorhaben spielen und damit den Staat an vielen Stellen entsprechend entlasten kann.

4. Die FDP will die HOAI konsequent modernisieren. Dabei ist offenkundig, dass im privaten Baubereich die Honorare bereits größtenteils frei ausgehandelt werden. Ein Gesetz, das so gut wie nicht angewendet wird, ist zumindest teilweise überflüssig. Im privaten Bereich treten wir deshalb für Vertragsfreiheit ein. Im öffentlichen Bereich liefert die HOAI eine gewisse Planungs-    sicherheit und verhindert die Bildung von Mondpreisen. Hier muss auch der wettbewerbspolitische Schutzcharakter gegen den Missbrauch von Nachfragemacht grundsätzlich erhalten bleiben. Allerdings ist auch im öffentlichen Sektor eine konsequente Flexibilisierung notwendig, um Anreize für preiswertes und nachhaltiges Bauen zu schaffen.Wir wollen deshalb in einer moderneren HOAI großzügigere Spielräume für die Vertragspartner, Honorargrundlagen, die nur noch den Rahmen für die zu erbringenden Leistungen bilden, Bonisysteme für preiswerteres Bauen und Abschläge für Preisüberschreitungen.

5. Die FDP wird dafür eintreten, dass das in der kommenden Legislaturperiode zu novellierende Vergaberecht mittelstandsgerecht ausgestaltet wird. Die strikte Trennung der Vergabe von Planung und Bauausführung kann dabei ein Weg sein, der insbesondere die Interessen des Bauherrn, nämlich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungsausführung, in den Mittelpunkt stellt. Die Vergaberegeln für öffentliche Aufträge müssen grundsätzlich so ausgestaltet werden, dass sie aus der Sicht des Steuerzahlers die effizienteste Lösung versprechen.

6. Die FDP ist die Partei der Sozialen Marktwirtschaft und des Wettbewerbs. Wir werden uns selbstverständlich dafür einsetzen, dass das Wettbewerbsprinzip dort, wo der Bund baut, durchgesetzt wird. Dies muss auch im vollen Umfang für öffentliche Unternehmen gelten. Wir betrachten darüber hinaus die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen als ordnungspolitische Daueraufgabe. Wo immer dies möglich ist, muss der privaten Leistungserstellung Vorrang eingeräumt werden.

Wir werden uns auch für mehr Wettbewerb bei der Planung von Verkehrsbauwerken einsetzen. Ob allerdings eine Kommission unter Vorsitz des Bundesbauministers die richtige Institution ist, das Wettbewerbsprinzip bei allen Bauten des Bundes durchzusetzen, ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Das hängt im Zweifelsfall von der Zusammensetzung und der damit zusammenhängenden Interessenlage der Kommissionsmitglieder ab.

7. Die FDP teilt die Auffassung der planenden Berufe, dass die gestuften Studiengänge zur Verbesserung der Betreuung der Studierenden führen müssen. Aus genau diesem Grund hat sich die FDP-Bundestagsfraktion stets für die konsequente Umsetzung des Bologna-Prozesses ausgesprochen. Die genannten fachlichen Anforderungen sowohl für Architekten als auch für Ingenieure sind auch nach Ansicht der FDP für die entsprechenden Studiengänge maßgeblich. Wir erwarten, dass sie von den Hochschulen und den Akkreditierungsagenturen entsprechend berücksichtigt werden. Der von der FDP angestrebte verstärkte Wettbewerb der mit umfassender Autonomie auszustattender Hochschulen um die Studierenden wird sich wesentlich über die Qualität der angebotenen Studiengänge entscheiden.

8. Die Kürzungen der Haushaltsmittel für Bauen und Wohnen, wie z.B. im Haushalt des Jahres 2005 um 41,67 %, stehen im Gegensatz zur Bedeutung dieses Gebiets für Mensch und Umwelt. Der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Bauens kommt vor dem Hintergrund einer immer notwendiger werdenden Energieeinsparung, von der Herstellung neuer Baustoffe und Bauprodukte bis zu neuartigen Sanierungskonzepten im Bestand, große Bedeutung zu. Darüber hinaus geht es um die energetische Optimierung zum Erreichen des Niedrigenergie- bzw. Passivhausstandards im Neubau und das Energiesparen im Bestand. Die aktive und passive Nutzung von natürlichen Energien durch entsprechende Konstruktionen und Materialien muss vorangetrieben werden.

9. Für die FDP ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die öffentlichen Bauherrn sich weitgehend auf ihre Bauherrenfunktion konzentrieren und alle Leistungen, die über den Markt im Wettbewerb erbracht werden können, auch über den Markt beziehen sollten. Natürlich müssen öffentliche  Bauverwaltungen personell angemessen und fachlich kompetent ausgestattetet sein.

Die FDP fordert schon lange eine konsequente Umschichtung von konsumtiven hin zu den investiven Ausgaben. Denn nur bei einer Verstärkung von öffentlichen Infrastrukturinvestitionen werden wir auf Dauer mehr Wachstum und Beschäftigung in unserem Land generieren können. Auch die in der Zukunft hoffentlich verstärkt zum Einsatz kommenden ÖPP-Modelle müssen die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstandes und der planenden Berufe nutzen können. Hier werden wir uns nachdrücklich dafür einsetzen, Benachteiligungen für mittelständische Unternehmen zu vermeiden oder diese durch gesetzgeberische Klarstellungen abzubauen.

10. Bei einer Wiederaufnahme der Föderalismus-reform sollte grundsätzlich mehr Mut zu „Wettbewerbsföderalismus“, zu Vielfalt und zum Lernen vom Besseren bewiesen werden. Es muss eine sinnvolle Zuordnung der Kompetenzen unter Effizienzgesichtspunkten und nach der strikten Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips im Mittelpunkt stehen. Eine Reduzierung der Zustimmungs-gesetze auf einen Anteil von unter 30 % muss angestrebt werden. Ferner muss zwischen Bund und Ländern eine wirkliche Neuordnung der Finanzströme mit Steuerautonomie für die Länder und einer Reform des Länderfinanzausgleichs erfolgen.

Der Bund muss die Kompetenz zur Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UGB) bekommen. In kleinen Teilbereichen, die nicht zwingend einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen (z.B. lokaler Sport- und Freizeitlärm), kann über Länderöffungsklauseln nachgedacht werden.

11. Die FDP setzt sich auch in der 16. Wahlperiode für die Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur ein. Die vom Bundesrat geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilen wir nicht. Allerdings sind wir der Auffassung, dass es der Aufgabe der Stiftung und der breiten gesellschaftlichen Bedeutung eher entspricht, wenn sie als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet wird

12. Für die FDP ist es selbstverständlich, dass der Instrumentenkasten zur Außenwirtschaftsförderung an den Bedürfnissen der diese Instrumente nutzenden Wirtschaftsbereiche orientiert sein muss. Insofern ist eine Anpassung an die Bedürfnisse der ihre Dienstleistungen exportierenden Freien Berufe im Rahmen einer Überprüfung des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums ein wesentliches Anliegen der FDP. Auch im  Rahmen der WTO-Verhandlungen muss alles getan werden, den außereuropäischen Marktzutritt für Architekten und Stadtplaner zu verbessern.

Für die Linkspartei.PDS: Dagmar Enkelmann

Unsere Standpunkte und Vorschläge, mit denen wir im Bundestag die Baupolitik mitgestalten wollen, stimmen weitgehend mit den im Deutschen Architektenblatt abgedruckten Wahlprüfsteinen überein. Die Prüfsteine enthalten umfassend aufgelistete Aufgabenstellungen mit wegweisenden Lösungsansätzen aus der Arbeit der organisierten Architekten, Ingenieure und Stadtplaner.

Auch wir fordern eine Investitionsoffensive zur Erhöhung der Nachfrage und zum Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus für die Gebietskörperschaften. Zur Finanzierung haben wir im Bundestag bereits 1999 ein Konzept für den Einstieg in eine Reform der Kommunalfinanzierung (BT-DS 14/1302) vorgelegt. In weiter entwickelter Form findet es sich auch in unserem aktuellen Steuerkonzept und im Wahlprogramm wieder. Unsere Eckpunkte für eine Reform der Kommunalfinanzierung sind:

Die verfassungsrechtliche Festschreibung der Kongruenz von Aufgabenübertragung und Finanzierung,

  • die Reform der Gewerbesteuer,
  • die Neuordnung der Kommunalanteile an der Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuer,
  • die Modernisierung der Grundsteuer unter Beachtung ökologischer und stadtentwicklungspolitischer Belange,

eine Investitionspauschale für ostdeutsche und finanzschwache westdeutsche Kommunen aus Bundesmitteln, die gesamtwirtschaftliche Schieflagen ausgleicht, welche die Bundesländer selbst nicht beheben können.

Bei der Beratung des Bundeshaushalts werden wir uns dafür einsetzen, dass der Bund ausreichende Haushaltsmittel zur Erhaltung, Pflege und Modernisierung der bundeseigenen Infrastruktur, insbesondere der Bauten, Verkehrswege und Brückenbauwerke bereitstellt.

Seit langem fordern wir, dass die kommunalen Planungen besser koordiniert, die innerstädtischen Brachen mobilisiert und der Flächenverbrauch reduziert wird. Wir schlagen vor, alle staatlichen Fördermittel der sozialen Wohnraum- und Stadtentwicklung zu bündeln und den Kommunen mehr Eigenverantwortung zur flexiblen und bedarfsgerechten Verwendung einzuräumen. Bei der Stadtentwicklung muss die Verdichtung nach innen Vorrang haben. Die um sich greifende Verlagerung von Einkaufs- und Gewerbeflächen in außerstädtische Bereiche zu Lasten der innerstädtischen Gewerbetreibenden muss gestoppt werden. Um weiterer Zersiedlung entgegen zu wirken, wollen wir Einsparungen aus der Eigenheimzulage für die Städtebauförderung einsetzen.

Die öffentliche Wohnungsförderung ist stärker nach der Situation in Ländern und Regionen zu differenzieren. In wirtschaftlichen Wachstumsregionen ist der Neubau sozialer, preiswerter Mietwohnungen nötig. In anderen Städten oder Regionen kann der Bedarf durch Belegungsrechte oder die Förderung des Erwerbs bzw. der Sanierung von Altbauten gedeckt werden. Entsprechend ist die Wohnraumförderung anzupassen und finanziell auszustatten.

Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien muss das hohe Niveau deutscher Planungsleistungen z.B. hinsichtlich Berufsanerkennung, Dienstleistungsfreiheit und Vergabe gewahrt werden. Außerdem stellen wir uns gegen den ruinösen Preiswettbewerb aufgrund unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen im europäischen Binnenmarkt. Unsere volle Unterstützung findet die zügige Novellierung der HOAI als vergütungsgerechtes und verbindliches Preisrecht mit mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit.

Quelle: Deutsches Architektenblatt 9/2005

Die Wahlprüfsteine können hier oder am Textende unter "Infomaterial" als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 

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