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Positionspapier zum baulichen Schallschutz

Positionspapier zum baulichen Schallschutz

Positionspapier zum baulichen Schallschutz
Barbara Chr. Schlesinger 08.12.2004

Mit einem gemeinsamen Positionspapier zum baulichen Schallschutz hat sich die Bundesarchitektenkammer zusammen mit der Bundesingenieurkammer, BDB, BDA sowie weiteren Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft kritisch zu den überhöhten Anforderungen der DIN 4109 im baulichen Schallschutz geäußert.

In einem gemeinsamen Positionspapier bekennen sich die 20 Verbände zu hochwertigen und sicher ausführbaren Schallschutzstandards im Wohnungsbau.

Dieser sei, so die Auffassung der Verbände, in der DIN 4109 umfassend geregelt worden. Gleichzeitig seien Kennwerte und Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz in einem unverbindlichen Beiblatt veröffentlicht worden.

Die beteiligten Verbände wenden sich dagegen, dass die Unterscheidung zwischen dem bauaufsichtlich geschuldeten und einem freivertraglich vereinbarten, erhöhten Schallschutz in der Gerichts- und Gutachterpraxis der vergangenen Jahre immer weniger beachtet worden sei. Damit verteuere sich das Bauen unnötigerweise und belaste die ohnehin schwache Baukonjunktur zusätzlich.

Die Verbände fordern übereinstimmend, die bisherigen Anforderungen an den baulichen Schallschutz aufrechtzuerhalten. Sie lehnen die beabsichtigte Differenzierung des Schallschutzes über ein dreistufiges Schallschutzkonzept ab. Dies sei – so die gemeinsame Auffassung – ein zusätzlicher Schritt in Richtung Rechtsunsicherheit, der das Feld für juristische Auseinandersetzungen noch weiter öffnen würde.

Ferner wird in dem Positionspapier auch das Deutsche Institut für Normung (DIN) aufgefordert, die Interessen der am Bau Beteiltigten angemessener zu berücksichtigen.

Das Positionspapier kann im Infomaterial unten runtergeladen werden.
E-Mail Positionspapier Verbände baulicher Schallschutz.pdfPDF (192Kb)DruckenDruckversion nach oben
23.02.2010

Die Architektenkammern der Länder und die BAK sind umfangreich an Normungsvorhaben beteiligt. Da Normung und technische Regeln aber immer mehr an Bedeutung gewinnen, ob nun durch Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen der Länder und des Bundes (z.B. EnEV, ArbStättVO, Technische Baubestimmungen) oder als Untersetzung von EU-Initiativen, Richtlinien und Verordnungen (z.B. Leitmarktinitiative, GebäudeRL, DienstleistungsRL, BauproduktenVO), aber auch als privatwirtschaftlich ausgerichtete technische Regeln (z.B. zum Schallschutz/DEGA, Neugründung des Fachbereichs „Architektur" beim VDI u.a.), ist zu überlegen, wie die Interessen der Architekten noch angemessen eingebracht werden können. Auf Ebene der BAK werden über den BAK-Ausschuss Planen und Bauen Überlegungen angestellt, wie zukünftig die Arbeit und die Abstimmung der vielschichtigen Normarbeiten strukturiert werden könnten.

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